Biker-Infos
( Infos sind teilw. gekürzte Fassungen !)

Stand: 16.04.2017  Das ist neu

  Diverses*    Versicherungsinfos   TÜV/DEKRA/ABE....

Geräuschmessung   Internationale Infos   Mopped und Umwelt    Übernachtungen 

 (Neuer) Führerschein    Diebstahl     Bitumen-Scheiße    Aktionen/Demos      

 Erstaunliches/"Hämmer"/etc.     Polizeiaktionen/Regierung    Grasgeflüster  

Aufgrund vermehrter Nachfragen, hier die kurzer Erklärung für BN im Quellennachweis:
Bikers News vom Huberverlag oder auch
http://www.bikersnews.de
Noch was: in den meisten Fällen sind die geklammerten oder generell alle roten Bemerkungen meine eigenen.....
Kann mir halt ein paar Bosheiten nicht verkneifen.



Diverses


Nix mehr Winterreifen für Moppeds
Seit 2010 drohten Roller- und Motorradfahrern 60 Euro Bußgeld, wenn sie bei Glätte ohne Reifen mit „Flocken-Symbol“ erwischt werden. Dass es für die meisten Zweiräder bis heute
gar keine Winterreifen gibt, spielt hierbei keine Rolle, gilt jedoch immerhin als Grund für die Initiative, die unsinnige Pflicht jetzt wieder abzuschaffen.

Einer Aufhebung der Winterreifenpflicht stimmte der Bundesrat nun am 10. März 2017 zu. Das Inkrafttreten ist nun nur noch eine Formsache, die spätestens bis zum nächsten
Winter durch die Bürokratiemühlen durch sein wird.
Quelle: motorradonline.de 20.12.2016

                                                  Das ist neu 

 

 

 

Victory wird abgewickelt !
Traurige Nachrichten für alle Fans der Polarismarke VICTORY. Die Konzernmutter setzt jetzt komplett auf Indian, Victory wird abgewickelt (innerhalb von 18 Monaten ab 1.1.2017).
Begründung: "Polaris setzt jetzt voll auf Indian, weil es das bessere Pferd ist. Polaris will damit Konkurrenzzustände und Kanibalismus im eigenen Haus vermeiden."
Die Garantieansprüche und Service-Leistungen werden jedoch weiter erfüllt und auch die Ersatzteilversorgung ist für 10 Jahre gesichert.
Schade an sich... Victory wäre für MICH auch ein Mopped gewesen... auch wenns aus Amiland kommt, aber es wäre zumindest kein überteuertes "livestyle-product" gewesen.
Quelle: motorrad 20.1.2017
                                               

 

Informatives zum Thema Personen-/Kfzkontrollen und andere "kleine" Irrtümer
 Es gibt immer noch Personenkreise in der Bevölkerung, die den Jungs (NEIN, ich bin jetzt nicht geschlechtsneutral.. das geht mir nämlich gewaltig wo hin) vom MC Grün/Weiß
 jeden Scheiß abkaufen, oder sich auf die Stammtischaussagen/Uralt-Behauptungen der Altvorderen verlassen. Worauf will ich jetzt hinaus... auf den Klassiker.........
     Ihr werdet mitm Auto (is ja jetzt Winterzeit und das Mopped von vielen steht in der Garage und schnurchelt vor sich hin) vom Wachtel angehalten.

     Spruch von dem: Guten Tag (wenn er gut drauf ist).... allgemeine Verkehrskontrolle, bitte Führerschein und Fahrzeugpapiere.
    
Ab da könnt ihr bereits eine Frage stellen, aber nur, wenn ihr Lust auf eine Diskussion und ein bissl Zeit dafür habt > Handelt es sich um eine Kontrolle nach
§36 Absatz 5 StVO
     Ab jetzt wird der Typ nämlich sicherlich hellhörig und es gibt 2 Möglichkeiten > er wird vorsichtig, oder er packt die volle Bandbreite aus.
     Soweit, so gut. Ihr habt alles dabei und langt ihm die beiden Lappen raus. Meistens kommt dann noch die Frage:
haben sie alkoholische Getränke konsumiert (wenn er sich gewählt ausdrückt)
     Und jetzt wirds bereits interessant >> Auf diese Frage muß man keine Antwort geben, bzw. folgende: dazu mache ich keine Angaben. Hintergrund ist in diesem Fall schlicht:
     §36 Absatz 5 StVO behandelt nämlich nur die Kontrolle auf VERKEHRSTÜCHTIGKEIT, eine sog: Verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle
     Man wurde sozusagen nach "Schrotflinte & Gießkanne" völlig willkürlich aus der Masse herausgepickt.... eben > OHNE Verdacht auf irgendwas.


     Wenn Du Dich hinsichtlich seiner Fragen wenig kooperativ zeigst, wird er versuchen Dir auf anderem Wege einen rein zu würgen... sofern er schlecht drauf ist.
     Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, daß er Deinen "Perso" sehen will, um die Personalien zu überprüfen.... tja Pech gehabt, guter Mann, denn den Ausweis muß man ihm nicht zeigen.
     Den muß man auch gar nicht dabei haben....entgegen der landläufigen Meinung besteht nämlich in Deutschland lediglich eine Pflicht zum Besitz, nicht zum Mitführen. ACHTUNG für gewisse Personen
     ergibt sich eine Mitführungspflicht, diese Leute wissen aber bereits warum und kennen auch die rechtlichen Grundlagen. Wer das nicht glaubt:
    
http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/node/64 bitte sich selbst zu informieren.
     Außerdem hat er anhand des Führerscheins und vor allem der Fzg-Scheins alle Möglichkeiten der Überprüfung. Wenn er den Perso verlangt, müßt ihr ihn halt bei einer Behörde später VORLEGEN.
     Das ist dann logischerweise mit Zusatzaufwand verbunden, aber im ersten Moment habt ihr den Trumpf auf Eurer Seite.


     Aufgrund Eurer Aussageweigerung zum Alkohol, wird er ggf. versuchen euch mit der Lampe ins Gesicht/die Augen zu funzeln oder ggf sogar zu diesen Blödeltests (Finger<>Nase/Linie ablaufen) auffordern
     Das müßt ihr SOFORT mit der Aussage:
„Nein, das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO, sondern eine Physiopathologische Untersuchung.
     Dafür benötigen sie meine Zustimmung. Diese verweigere ich ihnen.“
unterbinden. Upps..... spätestens JETZT wird er merken, daß er bei Euch keinen willfährigen Vollpfosten vor sich hat.

     Wie schon gesagt: er kann jetzt ranzig werden und Euch zum Aussteigen auffordern > dem müßt ihr Folge leisten. Wenn ihr ein Stufenheck-Fzg habt (abgeschlossener Kofferraum), kommt dann
     wahrscheinlich die Aufforderung, den Kofferraum zu öffnen > kann er vergessen !
Bei einer normalen Verkehrskontrolle dürfen die Polizeibeamten nicht ohne weiteres in den Kofferraum schauen.

     Um den Kofferraum zu öffnen, brauchen die Polizeibeamten grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl. Dieser muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.

     Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Polizeibeamten den Kofferraum nur bei Gefahr im Verzug öffnen lassen. Diese ist dann anzunehmen, wenn die durch die Anrufung des Richters bedingte
     Zeitverzögerung den Zweck der Durchsuchung vereiteln würde. Die Polizeibeamten müssen zudem einen begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat oder eine rechtswidrige Handlung haben.

     Allgemeine Berufserfahrung genügt nicht zur Begründung eines solchen Verdachts
. Auch nicht die Weigerung, sie freiwillig nachschauen zu lassen.

     Hier kommt die Polizei gerne mit der Bitte den Verbandskasten und das Warndreieck herzuzeigen dennoch oft dazu, einen Blick in den Kofferraum zu werfen. Daher ist es immer gut, wenn man beides IM Auto hat.

     Hat er also auch keine Chance in den Kofferraum zu linsen, wird er den Verbandskasten genauestens unter die Lupe nehmen und hier ergeben sich seit Januar 2014 schon Ansätze, da ein paar Sachen geändert wurden:

·       1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
1  14-teiliges Fertigpflasterset >> 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm/2 Fingerkuppenverbände/2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm/2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm/Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
3 > 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M (eins kommt raus)
1  Verbandpäckchen Größe „K“.
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
2 > 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm  (eins kommt raus)
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm  
2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
Feuchttücher zur Hautreinigung
1 Erste-Hilfe-Broschüre


      Solltet ihr aber in der Richtung vorgebeugt haben (alten Kasten umgerüstet), dann kommt er ggf mit dem Verfallsdatum um die Ecke. Auch in diesem Fall hat er keine Handhabe:
      Das Medizinproduktegesetz (MPG) sieht in § 4 Absatz 1 Nr. 2 MPG vor, dass es verboten ist, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn das
      Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist. Dies ist durch § 42 Absatz 2 Nr. 1 MPG auch durch Bußgeld sanktioniert.
      Bei einer polizeilichen Kontrolle fehlt es jedoch an den Voraussetzungen dieser Normen. Zu einer Anwendung ist es ja gerade (noch) nicht gekommen, sonst wäre das Verfallsdatum nicht abgelaufen. Eine vorbeugende
      Sanktionierung mit einem Bußgeld sieht das Medizinproduktegesetz hingegen nicht vor.
     
Aus dem Bußgeldkatalog ergibt sich ebenfalls keine Sanktionierung für das Beisichführen von Erste-Hilfe-Materialien, deren Verfallsdatum abgelaufen ist. In Nr. 206 des Bußgeldkatalogs wird ein Verstoß gegen die
      Vorschriften der § 35 h StVZO, § 69a Absatz 3 Nummer 7c StVZO sanktioniert. Danach ist bei PKW Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164,
      Ausgabe Januar 1998 entspricht.

      §35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
     
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeits-
      maschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens
      dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt
      vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
     
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
 
Wie man sieht, kann man auch eine alte, wasserdichte Munitionskiste mit den oben beschriebenen Dingen füllen und ein rotes Kreuz auf die Kiste malen. Schon hat man alle Vorgaben erfüllt und es gibt kein MHD   
 

       Als letzte "Waffe" kann er dann noch den Verdacht auf Alk- und Drogenmißbrauch auspacken.

      Körperliche Untersuchung nach §81a StPO

      Blutabnahme, Urin- und Schweißtest. Diese sind ein schwerer Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit. Sie darf nur an einem Beschuldigten vorgenommen werden und bedarf in der Theorie der Zustimmung eines
      Richters. Allerdings hat der "Diensthabende" ja (sofern er die eingangs erwähnte Frage nach besagtem §36 Abs. 5 mit JA beantwortet hat) jetzt ein Problem, denn ihr wurdet ja OHNE Verdacht raus gezogen.... warum jetzt Drogen ?"?
      In der Praxis sieht es anders aus. Bei „Gefahr im Verzug“ kann ein Polizist ohne richterliche Zustimmung entscheiden, dich körperlich zu untersuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn es notwendig ist,
      dass ein Polizist unmittelbar reagiert, um z.B. später nachweisen zu können, dass du zu besagtem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden hast.

      Auf jeden Fall müssen tatsächliche Hinweise vorliegen. Auch hier reicht es nicht aus, dass du gerötete Augen hast. Wenn du nach Alkohol riechst, ist dies jedoch ein ausreichender tatsächlicher Hinweis.
      Es gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern: „Nein, das möchte ich nicht.“ Möchte ein Polizist eine der Maßnahmen einer körperlichen Untersuchung ohne deine Zustimmung durchführen, so kannst du noch
      einmal klarmachen: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §340 StGB der Körperverletzung im Amt strafbar.“
     
Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie
      sich gem.
      §239 StGB
der Freiheitsberaubung
      und
      §340 StGB Körperverletzung im Amt
      §343 StGB Aussageerpressung
      §344 StGB Verfolgung Unschuldiger
      und ggf (Bei erzwungenem Schweiß-/Urintest)
      §240 StGB 4. Nötigung in besonders schwerem Fall da Missbrauch von Befugnissen als Amtsinhaber
      strafbar.“

    
Hier noch ein kleiner Spruch, der wohl immer gut kommt, wenn die Sache in Richtung „Drogenkontrolle“ als letzter „Ausweg“ der Grünen Kollegen ins Spiel gebracht wird:
     Generalprävention ist laut Vorwort der Polizei-Dienstvorschrift verboten.
     Dieser Satz steht in der Dienstvorschrift an erster Stelle und die PDV ist nur in Polizeikreisen bekannt.
Die kann man auch nirgends runter laden, oder einsehen…daher wird der Beamte sicherlich hellhörig,
     wenn Ihr mit dieser Aussage daher kommt.

Außerdem habt ihr ja zu Anfang des ganzen Prozeder die Frage nach der Art der Überprüfung gestellt >> §36 Absatz 5 StVO. Diese Überprüfung ist eine ALLGEMEINE, also OHNE direkten Verdacht oder
aufgrund von Auffälligkeiten deinerseits.
Quasi "rauspicken nach Schrotflinte & Giesßkanne" ohne konkreten Verdacht. Wenn dann plötzlich mit dem oben angeführten Verdachtsmomenten argumentiert wird, ist die
erste Antwort (in den meisten Fällen wird mit einem zögerlichen JA geantwortet) ja gelogen gewesen !!
Grundsätzlich würde ICH mein Telefon in den Diktiergerätemodus schalten, wenn ich rausgewunken werde. Es erleichtert im Falle einer schikanösen Ausuferung der Geschichte das Schreiben eines Gedächtnisprotokolls und
hilft dem eingeschalteten Anwalt, deine Aussage als Tatsachen zu akzeptieren.
Weil wir gerade beim Handy sind >> Das Fon muß man ebenfalls NICHT aushändigen und/oder den Zugriff darauf gewähren !

 Das alles habe ich hier als pdf. zusammengefaßt..... könnt ihr runter laden. Die gemachten Aussagen sind auch keine Scheißhausparolen, sondern von einem RA abgesichert.
                
 
Das ist neu


    

 Neues Punktesystem in "Deutschesland"

 So... nun isses soweit, der "Onkel Ramsauer" hat sich sein "Denkmal" gesetzt und das Strafpunktesystem "vereinfacht"...wie er sagt. Obs einfacher wird....
 wird sich zeigen. Wir können nur abwarten und hoffen, daß nicht irgendwo ein Problem eingebaut wurde, von dem derzeit keiner spricht. Ich für meinen
 Teil hab auf jeden Fall eine FÜR MICH positive Veränderung entdeckt. Zunächst einmal werden aber alte Punkte ins neue System wie folgt umgerechnet:
  
1 - 3 Punkte = 1 Punkt
  
4 - 5 Punkte = 2 Punkte
  
6 - 7 Punkte = 3 Punkte
  
8-10 Punkte = 4 Punkte
 
11-13 Punkte = 5 Punkte
 
14-15 Punkte = 6 Punkte
 
16-17 Punkte = 7 Punkte
 
18 oder mehr Punkte = 8 Punkte

 Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne erforderliche Schadstoffplakette.
 Ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch wirklich sicherheitsgefährdende Verstöße registriert. 
 Ich denke ihr könnt euch schon vorstellen, wo ich MEINEN Vorteil jetzt sehe.....
 Nun aber mal von Anfang an > von 1-3 Punkte ist man "Vorgemerkt", von 4-5 Punkte ergibt eine "Ermahnung", 6-7 Punkte führt zur "Verwarnung", mit dem 8. Punkt
 geht der Lappen in Urlaub.

 Punkte "bringen" ab 1.5.2014 noch folgende Dinge:
 nur noch die in Anlage 13 FeV abschließend
genannten: Ordnungswidrigkeiten ab 60 € Geldbuße und Verkehrsstraftaten
 Dinge, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, kosten zwar dann mehr, aber ziehen keine Punkte mehr nach sich:
  - Beleidigungen im Straßenverkehr
  - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  - Kennzeichenmißbrauch (sofern kein Fahrverbot herrscht)
  - Unfall mit leichten Verletzten (wieder > kein Fahrverbot)
  - Unberechtigtes Befahren ein Umweltzone
  - Verstoß gegen Fahrtenbuchauflagen
  - Sonn + Feiertagsfahrverbot für LKW

 (Quellen: http://www.auto-service.de/aktuell/news/23712-aendert-autofahrer-jahr-2014.html / http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/)
                                                                                                                                 

 

 GEMA...Bier holen, bzw. neue Gebührenverordnung vorläufig ausgesetzt.
 
Wer kennt das nicht..... auf einem geilen Treffen, oder einer Party mit mehr als 12-30 Leuten kommt die Musik aus der "Dose" und alle sind fröhlich...
 Aber seit geraumer Zeit schwebt über alle dem das Damoklesschwert der GEMA ! Sogar vor Kindergartenfeiern machen diese "ruaachaad´n" Geldgeier
 nicht halt. Manchmal hat man das Gefühl, wer bei der GEZ nix wird, geht zur GEMA ! Tollste Idee dieses (angeblichen) Schutzvereins für arme Kunst-
 schaffende und Musikusse: wir erhöhen mal "bissl" die Abgaben.
 Ich erspare mir jetzt die genauen Berechnungen und Hintergründe, HIER könnt ihr das alles ganz genau nachlesen.
 
ABER, manchmal kommt es (dank Protesten und Petitionen von Matthias Rauh) doch nochmal anderes:
 Sie haben auf openPetition die Petition "Gegen die Tarifreform 2013 - GEMA verliert Augenmaß" unterschrieben.
 Der Autor der Petition Matthias Rauh (giga event) hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition hinterlassen:
 Betreff: Petitionsbeschluss: Der Petition wurde entsprochen oder teilweise entsprochen
 Liebe Unterstützer/innen der GEMA-Petition,
 vielen Dank, dass Sie uns mit ihrer Unterschrift gegen die maßlosen neuen Tarife der GEMA unterstützt haben. Insgesamt 305.122 Unterschriften konnten
 wir Dank Ihrer Hilfe am 13. Dezember an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Und nur zwei Wochen später gibt es eine gute Nachricht:
 Die Tarife wurden für 2013 gestoppt!
 Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Tanzschulen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon
 über die GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten
 Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Tanzschulen sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der
 bewährten Alttarife stattfinden. Das verdanken wir auch Ihrer Unterschrift, die unsere Petition zu größten gemacht hat, die jemals an den Bundestag gerichtet wurde.
 Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Musikveranstalter:
 http://tinyurl.com/cbkqb4f
 Herzliche Grüße
 Matthias Rauh

 Damit haben auch Moppedtreffen wieder einigermaßen "ruhige" Treffennächte.............
 (Quelle: http://das-fj-forum.de/showthread.php?t=8721
                                                                                                      


 Neue, kleinere Kennzeichen....aber Zulassungsstellen mauern !!!!
 
Da kommt endlich mal was Vernünftiges "von Oben" für uns Moppedfahrer und dann meinen ein paar Zulassungsstellen, daß sie das so nicht um zu setzen brauchen.
 Zitat aus: http://www.motorradonline.de/de/news/recht-und-verkehr/kleine-motorradkennzeichen-behoerden-blockieren-kleine-nummernschilder/366422
 Danach sollte eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben. Wer will und die Gebühr für das schmalere
 Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann in der kleineren Version. Manche Zulassungsstellen vertreten jedoch die Meinung,
 auf den 18 cm breiten Schildern dürften wegen der Lesbarkeit bei zwei Buchstaben nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem
 Zulassungsbezirk nicht mehr als 4 Zeichen. Andernfalls sei eben kein schmaleres Kennzeichen möglich. Diese Rechtsauffassung ist nach
 Ansicht des ADAC falsch. Bisher erteilte Nummernkombinationen mit bis zu fünf Stellen hinter dem Ortskürzel können problemlos auch in
 dem verkürzten Kennzeichen dargestellt werden. Das haben Untersuchungen zur Erkennbarkeit und Feststellung auf Radarphotos ergeben.

 Solltet ihr also Probleme mit eurer Zulassungsstelle haben, dann sagt klar, was Sache ist und meldet das zusätzlich dem ADAC !
 (Quelle: motorradonline.de)
                                                  


 Spritpreise und Besteuerung
 Da sich der Benzin/Dieselpreis langsam aber sicher in Gegenden bewegt, in denen Hopfen und Malz verloren ist, gibt es auf der Petitionsseite
 des Bundestages jetzt eine Eingabe zu dem Thema

 http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/sign_petition.asp
 Je mehr sich eintragen umso eher haben wir die Chance (wenn auch nur eine geringe) was zu bewegen. Ich denke wir sind uns einig: So kann
 es nicht mehr weiter gehen, jeder meckert wegen der ständig steigenden Kosten, aber wirklich gemacht wird dagegen nix.... aber mit dem Eintrag
 in die Petition ist ein kleiner Schritt getan.

 (Quelle: eigner Beitrag)
                                           


 Kfz-Scanning ist verfassungswidrig
 Nachdem schon seit geraumer Zeit immer wieder die automatische Kennzeichenerfassung (eine Art Kennzeichen-Radar) durch die
 Presse und Nachrichten geisterte, hat sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dieser nicht ganz unbedenklichen Massen-
 überwachung auseinander gesetzt. Das Gericht hat sich eindeutig GEGEN das Kennzeichenscanning ausgesprochen, da diese Maßnahme
 jeden Fahrer unter Generalverdacht stellt. Hiermit folgten die Karlsruher Richter dem Rechtsgutachten des ADAC, das bereits seit
 Anfang des Jahres massive Bedenken und eine Verfassungswidrigkeit dieser Aufzeichnung bestätigt.
 (Quelle: ADAC motorwelt 4/08)
                                                          

 Neues Waffengesetz in Vorbereitung
 
In den Schubladen des Bundeslandes Berlin lauert ein neuer Gesetzesvorschlag, das sich am Recht der europ. Nachbarländer orientiert und so ziemlich
 alles verbietet, das nicht ein stumpfes Kindermesser ist. Da es immer wieder Fragen zum Thema: "Was ist eigentlich eine Waffe?" gibt, wollen wir hier und
 jetzt mal das Gesetzbuch zur Hilfe holen und zitieren sinngemäß:
 Als Waffe gelten alle tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu
 beseitigen oder zu beinträchtigen.
Wen wir uns jetzt mal vergegenwärtigen, mit welchen Dingen man die beschriebene Angriffs/Abwehrfähigkeit zumindest
 beeinträchtigen kann, dürfte eigentlich gar nix mehr erlaubt sein, selbst ein Krückstock (dem Opa aufm Sterbebett entrissen) kann zum Totschläger mißbraucht
 werden. Ein Schraubenzieher ist sicher nicht weniger "problematisch", somit müßten alle Elektroinstallateure aufn Schlag weg verhaftet und ihre Werkzeugkisten
 konfisziert werden. Nun gut, das ist jetzt erstmal Theorie, kommen wir zu den bis heute tatsächlich verbotenen Gegenständen, deren BESITZ und das Führen
 unter Strafandrohung verboten ist:
 - Butterfly-Messer  (Auweh... die sind ja auch was von gemein....sozusagen schon heimtückisch....... ich kotz gleich)
 - Fallmesser (Fallschirmspringermesser)
 - Faustmesser und Faustdolche
 - OTF-Springmesser  (Out of The Front-Messer)
 - Schlagring / Knöchelmesser ..... (die aber nur weil sie einen "eingebauten" Schlagring haben..... Hääää... gehts noch???)
 
Bei den Springmessern sind nur welche erlaubt, die seitlich raus kommen, die Klingenlänge max. 8,5 cm beträgt (Ja mei is des herzig...), nicht zweiseitig geschliffen
 (also durchgehenden Rücken hat)
ist und die Klingenbreite in der Mitte min. 20% der Klingenlänge aufweist. Generell ist auch alles verboten, das einen besonderen
 "Überraschungseffekt" in sich birgt, also z.B. in Kugelschreibern versteckte Klingen etc. Daneben gibt es die noch frei erhältlichen militärisch nutzbaren Klappmesser
 die ja allein schon vom Namen nach eine gewisse Funktion nicht von sich weisen können. Diese Dinger sollen auch verboten werden, da sich aufgrund ihrer geringen
 Klingenbreite ganz flott zwischen den Rippen durch gehen. Hier wird es aber auch schon eng bei der unter uns Moppedfahrern beliebten Bowie-Knife Klingenform,

 die ist ja bekanntlich vorn mit "geschliffen" (ich würde sagen "geformt") und geht damit wegen der schlanken Spitze auch "gut rein". Generell gehts dem Gesetzgeber bei
 der Änderung darum, gewisse Messerformen von der Straße zu bekommen. Das wären die feststehenden Klappmesser (dazu später mehr), die Tanto, Bowie, Spearpoint-
 Messer und Dolche. Womit wir wieder bei dem bereits Eingangs erwähnten runden Kindermesser wären.... das wäre dann nämlich als einziges erlaubt. Als großer Dorn
 im Auge der Obrigen ist alles, das verdeckt getragen, schnell geöffnet und problemlos festgestellt werden kann. Es wären dann nur noch Messer mit Gelenkfederwiderstand
 oder stützenden Blattfedern erlaubt.... Na prima, diese Drecksdinger haben schon manchen Finger fast abgetrennt, wenn sie beim erschwerten Arbeiten plötzlich eingeklappt sind. Als
 einzig legalen Schneidwerkzeuge wären dann die allseits bekannten Schweizer Offiziersmesser möglich.... aber mal ehrlich: habt ihr damit schon Mal eine vernünftige Scheibe
 Brot von einem 1kg-Laib abgeschnitten ??? Ich nicht, außer Gebrösel gabs da nix.

 
Die gesamte Geschichte ist bei weitem ausführlicher in der Bikers News nachzulesen, das wird noch richtig lustig. Zum Schluß sei noch gesagt: Wer eines der in der Auflistung
 genannten Messer besitzt, sollte sie entsorgen.... bei einer Hausdurchsuchung sind derartige "Funde" eine große Hilfe für unsere grünen Freunde, um die Verletzung der
 grundrechtlich geschützten Wohnung zu rechtfertigen
 (Quelle: BN 3/08)
 

Tagfahrlicht in Österreich wieder abgeschafft...... zum Glück
Hurrra... wieder mal eine positive Meldung. Österreich hat es 2 Jahre getestet und gesehen, daß es nur Kosten und CO2
verursacht. Unsere Nachbarn sind dann nur etwas pragmatischer und kippen eine Entscheidung einfach. Bei uns wird die
Einführung bestimmt weiter geführt und selbst wenn es klar ist (also so nach 5-8 Jahren), daß es absolut gar nix bringt,
trotzdem beibehalten, weil Rückgängig wird bei uns ja selten was gemacht. Unten könnt ihr den Originalausschnitt aus dem
Freisinger Tagblatt sehen.

(Quelle: FT 2.11.07)                        

Textil- oder Lederkittel
Mittlerweile ist es schon fast zur Glaubensfrage geworden und an vielen Stammtischen läßt sich zum für und wider der immer
preiswerter und "besser" werdenden Textilkombis streiten. Allerdings wurden bisher auch nicht sehr viele "echten" bzw. praxis-
gerechten Scheuertests mit den besagten Teilen gemacht. Der TÜV hat nun (wenigstens eine Sache, für der der Verein gut ist) einen
realitätsnahen Test bei 100 km/h entwickelt, der die "Plasikkittel" in keinem gutem Licht da stehen läßt.
Unter http://www.adac.de/Tests/Zubehoertes...rcePageID=9300 könnt ihr euch einen Film ansehen, der das gesamte Ausmaß
der "Tragödie" vermittelt. Daß sich nicht jeder eine Schwabenleder kaufen wird, ist irgendwie schon klar und daß Conchos an
einer Schnürjeans beim Sturz mit 100km/h mal ganz flott zu glühen anfangen ist auch nichts neues, aber ich denke spätestens jetzt
wird jeder Depp merken, daß man (egal bei welcher Temperatur) NICHT mit der Kurzen, den Badeschlappen und einem T-Shirt
fahren sollte.
(quelle: ADAC 07/2007)
                                                   

Haftungsansprüche bei Gebraucht-Fzg Verkauft
Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit gilt seit 1.1.2002 das Gesetz, daß Haftungsansprüche bereits VOR Abschluß eines
Vertrages entstehen können. (§ 311 Abs. 2,Nr. 1 und ³§ 241 Abs. 2 BGB). Danach muß jeder, der in Vertragsverhandlungen
eine besondere Vertrauenssituation geschaffen hat, für seine Aussagen gerade stehen, selbst wenn es nicht zum Vertragsabschluß
kommt. Das bedeute bereits am Telefon müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen, sonst kann ein ggf. von weiter her
angereister Interessent seine entstanden Reisekosten gegenüber dem unehrlichen Anbieter geltend zu machen. Ein Fragebogen
der alle etwaigen Unklarheiten für beide Seiten ausräumt, ist HIER zu finden.
(Quelle: motorrad 2007 gebrauchtkauf spezial)
                                                              

Tagfahrlicht für Blechkisten vorläufig aufgeschoben
Die Europäische Kommission hat die Gesetzesinitiative zur Einführung des Tagfahrlichts für alle KFz in Europa für 6 Monate auf
Eis gelegt.... die FEMA begrüßte diese Entscheidung. Die Befürchtung: Motorradfahrer, die bisher in vielen Ländern als Einzige
tagsüber mit Abblendlicht unterwegs sind, könnten künftig im Meer der Scheinwerfer untergehen. Genau wie Fußgänger oder
Radfahrer. Zudem kritisierte die FEMA den erhöhten Benzinverbrauch, der durch neue Lichttechnik jedoch vermeidbar wäre,
außerdem bezweifelt die FEMA den Wert vieler Studien zum Tagfahrlicht.
Meine Meinung: die Öl-Lobby hat mittlerweile ziemlich die Hosen voll, daß ihre Produkte aufgrund der sinkenden Verbräuche
in den Keller gehen. Also muß der Verbrauch durch irgendwelchen Unfug nach oben gekurbelt werden
.
Am 13.9.07 erschien im Freisinger Tagblatt ein Artikel zum Thema Tagfahrlicht in Österreich: Die Osis wollen den Unfug wieder
abschaffen..... !!!!!!! Es hätte bisher absolut nicht den gewollten Effekt gebracht und außerdem sind derzeit hinsichtlich der CO2-
Debatte derartige Mehrverbrauchsgeschichten nicht sonderlich logisch.
(Quelle: motorrad 9/2007 + Freisinger Tagblatt 13.9.07)
                                         

Keine Hilfs-Sheriffs in Deutschland
Folgender Sachverhalt: ein Biker nimmt seine beiden Söhne (6+8) aufm Mopped mit.... hat aber kein Gespann, sondern den
jüngern vorn gleich nachm Tank sitzen. Ein besorgter Autofahrer verfolgt den Biker und stellt den an einer Imbissbude zur Rede.
Er verlangt (ganz Blockwart mäßig), daß dieser bis zum Eintreffen einer Polizeistreife warten, oder wenigstens eins der Kinder in
seinem Auto nach Hause fahre soll. Der Moppedfahrer ingnorierte den Burschen einfach, setzte sein Kinder wieder aufs Bike und
fuhr los..... leider hat er dabei mitm Lenker den wild rum fuchtelnden Hilfsscheriff am Arm ein paar Meter mitgezogen (oder wollte
dieser den Biker am weg fahren hindern... man weiß es nicht)
. Der kam mit lädiertem Flügel ins Krankenhaus und bekam..... N Ü X !!!
Hmmm.... sehr interessant, denn normalerweise ist ein Moppedfahrer ja grundsätzlich an allem Schuld und wird schon Mal in
vorausschauendem Gehorsam und Vorsorglich verknackt.
In diesem konkretem Fall versagte jedoch das OLG Koblenz
(Az. 12 U996/04) das Schmerzensgeld mit dem der Begründung, daß es in Deutschland kein "Nothilferecht zur Einhaltung der
StVO gibt
" und ".....somit ist es nicht dem Belieben eines jeden überlassen, per Zwangsmittel erziehend und belehrend auf
andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken.
"
(Quelle: BN 1/07)
                                

Kontrollverlust
In England hat die MIRA (Motor Industry Research Association) in Zusammenarbeit mit der Uni Leeds ein System vorgestellt
das die Geschwindigkeit von Motorrädern mittels Sat-Technologie kontrolliert. Das ISA wurde auf einer 600´er Bandit verbaut:
Eine großes Display zeigt das Tempolimit an, fährt der Pilot schneller, fängt die Sitzbank zu vibrieren an, Lichter im Cockpit blinken
und im Helm ertönt ein Warnton. In Stufe 2 schließt ein kleiner Servomotor den Gaszug automatisch....wobei Redakteure der
engl. Zeitschrift Motor Cycle News haben die Bandit samt ISA getestet und waren entsetzt ob der drohenden Gefahren, wenn
beim Überholen, in Kurven oder gefährlichen Verkehrssituationen keine Leistung mehr zur Verfügung steht. Mal ehrlich: wozu
brauchts dazu einen Test ??? Jeder, dem bei derartigen Situationen schon mal des Benzin ausging, kennt das Phänomen, der
Adrenalinausstoß hierbei ist nicht gerade gering. Aber wenn ein paar hirngesteuerte Professoren einschließlich der obrigkeitshörigen
Studenten einen Scherz ausbrüten, funktioniert das aufm Papier logischerweise hervorragend.... die Realität sieht in vielen Fällen
aber ganz anders aus.

(Quelle: motorrad 19/2006)
                                              

Erste Hilfe für Moppedfahrer
Für alle die sich nicht sicher sind, was sie als Ersthelfer an einem Moppedunfall machen sollen, habe ich hier was von den
Johannitern gefunden:

 

Falscher Eintrag in neue EU-Zulassungsdokumente
Ein Yamaha-Fahrer läßt sein Mopped wieder zu und bemerkt in den neuen EU-Papieren, daß er plötzlich eine Reifen-
bindung eingetragen hat. Im alten Schein war dies nicht vermerkt. Nach einigem hin und her, wurde dieser Unfug dann
wieder gelöscht. Christoph Gatzweiler vom IVM rät allen, sich nicht abwimmeln zu lassen, ggf. beim Händler die nötigen
Infos/Bestätigungen einzuholen und die Bindung löschen zu lassen. Ich denke mit den neuen Zetteln kommt noch sehr
viel "lustiges" auf uns zu

(Quelle: motorrad 8/2006) 
                                            

Trikefahren wird teuer
Die Richter des Bundesfinanzhofes haben es jetzt offiziell festgelegt: Ein Fahrzeug mit Querachse ist kein Rad, sondern ein
Wagen, ähnlich den antiken Römischen Kampfwagen. (Az. VII R 53/03) Somit sind zweispurige Fzg wie das Trike deshalb
ohne Rücksicht auf die sonstigen bauart bedingten Unterschiede steuerlich als Kraftwagen anzusehen. Das wars dann mit
der Moppedsteuer für unsere 3-rädigen Freunde.... Schade. Was dann jedoch mit der Helmpflicht wird.. ?!? Denn als
WAGEN-lenker braucht man (zumindest bisher) keinen Topf. Außer unseren Oberschlauen Knalltüten in der Regierung
kommt auch hierzu ein Geistesblitz, ähnlich des Tagfahrlichts für Autos......... In nicht ferner Zukunft werden daher auch die
Golf-Beifahrertussis ein Frisurproblem bekommen, denn mit Helm im tiefer gelegten Blechkasten...... sehr bedenklich.
(Quelle: motorrad 24/04 + BN 1/05)
                                               

Handys als kostenlose Minispione....
Zugegeben, Handys sind schon eine feine Sache, besonders für uns Moppedfahrer. Wenn die Mühle mal wirklich streikt,
ist die Hilfe schnell aktiviert. Allerdings sind diese kleinen "Helferlein" auch willfährige Werkzeuge unserer "Obrigen" !!
Die meisten Nutzer sind sich gar nicht darüber im Klaren, daß sie damit zum gläsernen Menschen geworden sind. Ob
durch einen IMSI Catcher oder durch den Provider, für die Polizei ist es schon lange kein Problem mehr, Handys abzu-
hören oder zu orten. Die Behörden streiten immer noch ab, daß dies ohne Probleme geht, obwohl der "Loop"-Service
uns schon seit langem eines Besseren belehrt. Jeder Loopkartenbesitzer kann seine Karte orten lassen, das war bis Januar
2002 sogar kostenlos. Die Genauigkeit von einem halben bis zwei Kilometern ist je nach Senderaufkommen nicht besonders
hoch, aber es zeigt uns doch, wie einfach sich eine solche Ortung durchführen läßt. Und die Peilung der Behörden ist im
ein Vielfaches genauer, gerade in städtischen Bereichen, wo das Netz von Basisstationen enger ist als auf dem Land. Da
durch die GSM-Technik auch der Datenaustausch zum Service zählt, ist dank stiller "SMS" (an sich falscher Ausdruck) das
Auslesen der Handyeinträge ohne weiteres möglich. Ein Kartenwechsel für "spezielle" Aktionen ist fürn Arsch, damit wird nur
die 2. Rufnummer bei den Abhörern bekannt, denn bei der gesamten Sache wird auch die Seriennummer des Geräts (IMEI)
mit übertragen. Auch mit einem Zweitgerät ist das Problem nicht behoben, denn mit sog. IMEI-Catchern kann man jedes
Handy linken. Das Prinzip ist wie folgt: Ein Handy sucht sich automatisch immer den stärksten Sendemast aus, der Catcher
tarnt sich als stärkster Turm (im getarnten Auto vorm Clubhaus etwa) und teilt dann allen Handys in der Nähe mit, daß die
temporäre Identifikationsnummer nicht mehr gültig ist. Somit bucht sich jedes Gerät im direkten Umkreis in den Catcher ein,
dabei werden sämtliche Daten (Kartennummer/IMEI/Rufnummer) ausgetauscht, erst dann gibt der Catcher die Daten an den
eigentlichen Turm weiter. Nicht nur das observierte Handy wird getäuscht, sondern alle die in der Nähe sind.... auch ein
Zweithandy, daß damit ebenfalls in die "Fahndungsliste" aufgenommen wird. Gegenwärtig haben schon mehrer Bundesländer
einen solchen Catcher, es wird wohl nur ein Frage der Zeit sein, bis diese flächendeckend im Einsatz sind. Nun besteht
noch die Möglichkeit, die Software via Datenkabel auszulesen und innerhalb von Sekunden geändert wieder einzuspielen.
Damit kommt die Behörde in den Genuß aller Telefonbuch- und Anrufereinträge. So kann sie durch die geänderte Soft-
ware auch noch einen stillen Anruf tätigen, bei dem sie alles hört, was im Umfeld des Handys gesprochen wird, ohne daß
der Handyträger etwas davon merkt.
Also Leute, im Sitzungsraum gilt die oberste Regel: ALLE HANDYS AUSSCHALTEN !!!!!
(Quelle: BN 3/´04)

Achtung Fälschungen von Spieglerteilen
Die Spiegler Bremstechnik GmbH in Freiburg ((: 0761/61101-31, www.spiegler.de) warnt vor Billigkopien ihrer Bremsleitungen,
Bremsscheiben und Armaturen. Die Kopien werden unter anderem Namen angeboten, aber mit dem Hinweis verkauft, daß
es sich um Original-Spiegler-Produkte handele.
(Quelle: Motorradfahrer 12/02)
                              

Halten unter Autobahnbrücken bei Regen
Laut dem OLG Celle sei Regen für Moppedfahrer kein zwingender Notfall, der ein Halten auf der Standspur der Autobahn
unter einer Brücke rechtfertigt. Kommt es zu einem Unfall, muß der Biker damit rechnen, daß ihm eine Mitschuld angerechnet
wird. Allerdings hat das OLG in einem konkreten Fall (OLG Celle, Az 14 W 48/01) die Mitschuld verneint. Eine Blechkistenkutscherin
hat die Kontrolle über ihre Karre (übrigens, Frauen fahren ja viiiel sicherer !) bei Regen verloren und einen Biker unter einer Brücke
gerammt.
(Quelle: motorrad 20/03)
                          

Eurobike-AG....POLO/Hein Gericke... Insolvenz zum Teil abgewendet
Für alle, die´s noch immer nicht wissen, denen aber die seltsame Artikelähnlichkeit zwischen POLO und Hein Gericke seltsam vor kam:
Beide Ladenketten gehören
(wie die GoTo-Helmstudios) zur sog. Eurobike-AG. Diese AG hat im laufe der Jahre immer wieder negative
Schlagzeilen gemachte, da sie mit unverschämten Knebelverträgen versuchte ihre Franchaise
(schreibt man das so??)-"Partner" fast zu Tode
zu reglementieren. Offenbar ist der Schuß
(wohl auch durch die Urteile) so gründlich nach hinten los gegangen, daß der Eurobike die Luft
ausging, ein Insolvenzverwalter einen Käufer für beide Läden suchen mußte und jetzt wohl auch gefunden hat: die Fairchild Corporation
aus Dulles/USA. Mit 32,5 Mio. € übernimmt Fairchild fortan die Regie über die Spezialisten für Moppedbekleidung Hein Gericke
("Heini"),
den POLO Expressversand und die Tochter Intersport Fashions West
(IFW). Fairchild will laut eigenen Angaben die meisten (eine sehr wage
Zahl) Arbeitsplätze erhalten.... wer´s glaubt. Ein Insolvenzverfahren gibt es nun "nur" noch für "Heini" Holding GmbH (Geh mir Bier holen...?),
"Heini" Vertriebs GmbH
(schon wieder ?....die müssen Durst haben...), Paul A. Boy GmbH (...ein Burschen-Säuferverein !!) gestellt.
Wem nun der Name Fairchild irgendwie bekannt vorkommt.... richtig !! Die Buben waren bisher in der Luft + Raumfahrtindustrie tätig. Bleibt
jetzt abzuwarten, ob Heini und POLO in Zukunft die Space Shuttle´s mit Leder überziehen dürfen.....
(Quelle: Motorradszene Bayern 11/03 + motorrad 18/03)
                                          



                       
                                 
Neues zum Thema Koni:
Nachdem KONI die Produktion von Motorraddämpfern eingestellt hat, wurden die Produktions-
einrichtungen nach Australien verkauft. Dort werden die Motorraddämpfer unter dem Namen "IKON" 
nach KONI-Spezifikationen wieder hergestellt und sind auch in Deutschland wieder unter der Original
KONI -Teilenummer zu kriegen. Bezugsquelle in Deutschland:
Fa. POOHL-Power,
(Inh. Konrad Steudter), Kirchstrasse 9, 56424 Ebernhahn, Tel.: 02623 927530
(E-mail an Alois)
 

Und das wars dann mit der Reifenbindung !!
In allerletzter Sekunde hat der IVM die Reifenbindung wieder gekippt !! Also keine Eintragung, die
mitgeführte Herstellerfreigabe genügt, um andere als von Moppedhersteller vorgesehene Reifen zu
fahren. WARUM der ganze Tanz ??
(Quelle: BN 6/00)
                                 

Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt sehr bedenklich !
Wer von Euch hat für seinen nicht eingetragenen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ? Bitte
mit dem Zettel vortreten und selbigen von innen ins Klo nageln, der Wisch ist nichts mehr wert. Aus
einem Bericht der Lübecker Zeitung vom 20.2. geht hervor, daß sich TÜV, DEKRA, Reifenindustrie
und Arbeitskreise rund um das Verkehrsministerium eine Regelung durchgesetzt haben, die dem "Wild-
wuchs" der Bescheinigungen entgegen wirkt !!! Das heißt im Klartext: teure Teilegutachten und Ein-
tragungsgebühren werden fällig. Es gab keine Übergangsfrist und kein Schwein hat es für nötig befunden,
irgend was zu sagen.
(Quelle: BN 5/2000)

                             
Und noch was zum Thema Reifen
Die EU-ABE für Reifen trat im Sommer 99 in Kraft, sie sollte Herstellern wie Käufern vergleichbare
Bedingungen im EU-Raum sichern. Nun tritt die Typprüfung (siehe oben) für jedes Mopped in Kraft, was
die EU-Regelung wieder aushebelt. Der BDVM hat nun das BVM aufgefordert, dafür zu sorgen, daß das
EU-Recht in Deutschland wieder gilt und die Reifenbindung nicht mehr in die Papiere eingetragen wird.
(Quelle: BN 5/00)
                           

Hilfe im Haushalt macht sich bezahlt
Wer von Euch (Männer!!) im Haushalt hilft (sollte eigentlich selbstverständlich sein), und das
aufgrund eines Moppedunfalls vorübergehend (100% arbeitsunfähig) nicht kann, kann von der
gegenerischen Versichung Ausgleich für den Haushaltsführungsschaden fordern. Bei ca. 10 Std.
Hilfe/Woche kommt das auf einen 630DM-Job und das steht Euch dann zu. Die eigentliche Meldung
war in der ADAC Motorwelt 2/00.
(Quelle: BN 5/00) 
                             

Vorsicht Fälschung
Für alle, die sich für Ihre 1400er Trudel eine Gabelbrücke zulegen wollen, aber die Finanz-
lage nur kleine Aktionen zuläßt sei folgendes gedacht: Von HM Motoraccessoires solls z. ZT.
wahnsinnig "günstig" solche Teile geben. Einziger, aber gravierender Nachteil: Die Dinger kommen
nicht von besagter Firma !!!! Es handelt sich um qualitativ minderwertiges Material mit ungültigem
TÜV Gutachten. Klartext, laßt die Finger von diesen Fälschungen, da es nicht mal Seriennummern für
diese Teile gibt und die Herren vom TÜV im Moment ganz besonders auf die ungültige Kopie des
Gutachtens schauen. Also, laßt den Umbau lieber noch ein Jahr warten und dann mit was Vernünftigen.
(Quelle: BN 11/´99)  
                          

Metzeler Homepage
Aufgepasst, unter http://www.metzeler.de gibts Infos zur genauen Reifenwahl euerer Moppeds !
Auch eine Reifenfreigabe-Bescheinigung gibts kostenfrei mittels Fax. Einfach mal reinschauen, es
lohnt sich.
(Quelle: BN 7/´99)  

Passender Anwalt für Biker gesucht
Seit 1.2. bietet der Deutsche Anwaltverein eine 24h Telefonauskunft mit 50.000 Anwälten in der
Nähe an. Unter 01805/181805 kann man sich für 0,48/min von geschulten Mitarbeitern den richtigen
Anwalt aussuchen lassen.
(Quelle: BN 3/`99)
                                                   

PS-Beschränkung und kein Ende
Laut einer niederländischen Studie kann kein Zusammenhang zwischen Überschreitung des 100 PS-
Limits und zunehmenden Unfällen erkannt werden. Entweder ist unser EU Minister Bangemann
(welch passender Name) des Lesens nicht mächtig, oder er traut seinen geschätzten EU-Kollegen keine
objektive Studie zu. Denn nur so ist es zu erklären, daß er weiterhin die Aufhebung dieser dubiosen
Grenze blockiert. Dank für diese Info an Simon Milward von der FEMA
(Quelle: BN 10/`98)

PS-Beschränkung jetzt doch am Ende
Die freiwillige "Selbstbeschränkung" der Hersteller/Importeure auf 100 PS ist seit der EU-Har-
monisierung des Zulassungsrechts (1.10.98) hinfällig !! Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) erteilt seit
diesem Termin (wie alle anderen EU-Zulassungen) eine Gesamtbetriebserlaubnis über 74 kW. Vor
allem ´99er Modelle werden nach EU-Recht mit offener Leistung homologiert. Endlich kann auch
Bangemann (den hat ja zum Glück die Wahl "dahingerafft") nichts mehr herum rütteln.
(Quelle: Motorrad 24/98)

Verbrauchsmusterschutz für Moppeds vom Tisch
Nachdem man befürchten mußte, daß es keine preiswerten Nachrüstteile mehr geben wird, ist nun
das Problem vom Tisch ! Vorläufig zumindest, hat die EU-Kommision einen Entwurf zum EU-weiten
Verbrauchsmusterschutz vorgelegt. Darin kommen, "dem heiligen Auspuffrohr" sei es gedankt,
Moppeds nicht vor. Außerdem überlässt die EU ihren Mitgliedsländern jede Menge Rechte und das
bedeutet eigentlich immer, daß die Konzerne (wer zahlt, schafft an) schon dafür sorgen, daß man
weiterhin nicht eine Originalverkleidung etc. löhnen muß. Selbst Simon Milward kann nun wieder
ruhig schlafen.
(Quelle: Motorrad 22/98)

Anfang

 

Versicherungsinfos

Reginale Nummernschilder bald vor dem AUS ???
Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, daß "Bund + Länder´" an einer Vereinfachung der Kfz-Kennzeichen arbeiten würden.
Hintergrund wäre ein lebenslanges Kennzeichen für ein Kfz und eine Vereinfachung der Zulassungsbehörde, die dann ein "paar"
(also ca. 90.000) Mitarbeiter weniger bräuchte. Tja, jetzt überlegt mal..... wohin sollen all die Arbeitslosen, dann hin ? Und, alle mit Wunsch-
kennzeichen würden ordentlich Asche kosten..... Die ganzen Freunde von XX-HA 12 oder XX-HD 12 und so dürften dann auch ziemlich in den Arsch
gekniffen sein.
Als neue Version des Kennzeichens ist eine 8-stellige Buchstaben/Zahlen-Kombi angedacht..... z. B.: NHPM 1596
Ob es wirklich soweit kommt...... man weiß es noch nicht, bisher habe ich noch nicht viel verwertbares in Erfahrung bringen können.
Unter dem unten genannten link findet ihr bissl was "nahrhaftes":
http://www.focus.de/G/GN/gn.htm?snr=130762&streamsnr=13
                                            
 

Versicherungsdoppelkarte hat ausgedient.......
Seit 1.3.08 wird wird die Vers.-Doppelkarte durch eine 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
ersetzt. Wie bisher erhalten Autobesitzer die eVB bei Anmeldung ihres Wagens von ihrer Versicherung oder Agentur. Die
Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird dann vom Versicherer per Telefon, Fax, SMS oder e-Mail an den Kfz-Halter
übermittelt. Sobald der Code angekommen ist, wird dieser über eine zentrale Datenbank auch an die Zulassungsstelle weiter
gegeben. Ja Hurraaaa werden jetzt viele sagen... aber ganz so toll ist das Ganze noch nicht... denn erst Ende 2008 werden
alle Zulassungsstellen mit der notwendigen Technik ausgestattet sein. Für die Fahrt zur Zulassungsstelle genügt übrigens auch
die 7-stellige Nummer, wenn man von den "Grünen" angehalten wird.
Weiter Infos zum Thema :
http://www.autos-versichern.de/eVB.html
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.589;cmid;6;crid;48
http://www.gdv.de/Presse/Pressemeldungen_2008_Uebersichtsseite/inhaltsseite22430.html
(Quelle: Bild der Frau 13/2008)

 

Vorsicht beim Abbiegen
Beim Abbiegen sollte immer auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet
Autofahrer beispielsweise, die beim Linksabbiegen mit einem Motorrad zusammenstoßen, das gerade links überholen will,
können nicht mit dem vollen Ersatz des Schadens rechnen. In dem verhandelten Fall behauptete der überholende Motorrad-
fahrer, die Pkw-Fahrerin hätte ihr Abbiegevorhaben nicht rechtzeitig angezeigt. Er hätte es erst unmittelbar vor der Kollision
bemerkt. Die Pkw-Fahrerin sagte dagegen, sie hätte rechtzeitig geblinkt und sich dann in der Fahrbahnmitte eingeordnet.
Die Richter entschieden, dass beide Beteiligten den Schaden je zur Hälfte zu tragen haben. AG Kassel (Az: 421 C 4260/00)
(Quelle: e-mail von Alois 11/06)
                                                           

 

Und noch was zum Thema Unfall und Schadensbehebung:
Hat ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung einen unverschuldeten Unfall, so darf die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers das Schmerzensgeld mindern, wenn sie nachweisen kann, daß die Verletzungen mit Schutzkleidung
weniger schmerzhaft ausgefallen wären - obwohl das Tragen solcher Kleidung nicht vorgeschrieben ist.
(Amtsgericht Hannover, 544 C 15726/95)
(Quelle: e-mail von Alois 11/06)
                                                                  

Biker dürfen Bremsen
Wie im unteren Artikel bereits erwähnt, hat der fließende Verkehr Vorrang vor kleinem Getier....gemäß dem  Grundsatz:
Wer bremst, verliert.... zumindest vor Gericht. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das LG Hamburg hat für uns Mopped-
fahrer entschieden: Einem Biker lief in einer Kurve ein Hase vor die Maschine, der bremste und ihn stellte es ordentlich auf
(Beckenabsplitterung + Mopped Totalschaden). Die Versicherung weigert sich (fließender Verkehr und so) zu zahlen, jedoch entschied
das Gericht daß die Situation eines Moppedfahrers nicht mit einem PKW vergleichbar ist (Schräglage, wegrutschen, wenn überfahren, etc)
und so mußte die Versicherung den Schaden übernehmen. Das Urteil ist übrigens seit 3.8.06 rechtskräftig (323 O 106/06)
(Quelle: BN 12/2006)
                            

Überfahren zumutbar ? ! ?
Weil ein Autofahrer ein Eichhörnchen nicht überfahren wollte und abrupt bremste, fuhr ein Moppedfahrer diesem hinten drauf.
Das Saarländische OLG sprach dem Moppedfahrer Schadenersatz und Schmerzensgeld zu (Az 3 U 26/02), da es dem
Autofahrer zuzumuten gewesen wäre, das Tier zu überfahren. Das beste aber zum Schluß... "Nur wenn der Fahrer einen Sach-
und Personenschaden fürchten müsse, sei ein solches Bremsmanöver zulässig.
" Was glaubt denn dieser Richter ???
Daß ein Autofahrer in diesem Sekundenbruchteil irgendwelche bewußten Entscheidungen trifft, ist ja wohl der größte Unfug den ich je gehört habe.
In so einem Moment entscheidet man nicht, man reagiert nur instinktiv und das heißt: Aufprall vermeiden ! Aber das kannst so einem bürokratischen
Betonkopf ja nicht klar machen. Für den Moppedfahrer ist das Urteil natürlich positv.... solange er hinten drauf fährt.... Was ist, wenn er für das Tier
bremst, in waffelts anständig und ein Autofahrer knallt dem Mopped und/oder ihm rein......??

(Quelle: motorrad 8/2006)
                                          

Zwei Bikes, ein Halter, zwei Unfälle, ein Gearschter
Bei einem Italienurlaub stürzt eine Moppedfahrerin, ihr Mann auf dem nachfolgenden Bike kommt durch herumfliegende
Teile zu Fall. Doch die Haftpflichtversicherung zahlt den Sachschaden nicht. Beide Moppeds gehörten dem Mann und
waren bei einer Assekuranz versichert. Das Landgericht Coburg (Az. 33 S 82/04) gab der Versicherung Recht. Der Haft-
pflichtschutz greife nicht, wenn bei einem Unfall zwei Fahrzeuge desselben Versicherungsnehmers beteiligt seinen, so das
Gericht. Die Haftpflichtversicherung solle den Versicherten von Ansprüchen Dritter freistellen. Die bezwecke nicht die Deckung
von Schäden, die er selbst zufügt oder durch eine mitversicherte Person erlitten habe....... Also, wenn ihr euerer Partnerin eine
preiswerte Versicherung zukommen lassen wollt, denkt daran daß ihr bei einem Unfall mit der Liebsten zu 90% auf dem
Schaden sitzen bleibt.
(Quelle: motorrad 05/05)
                                          

Noch was zum Thema Unfall/Gutachten/Versicherung

(Quelle BN 07/03)
 

Versicherung/Unfall und andere Stolperfallen
Wenn man einen Unfall hat, ist der weitere Ärger so ziemlich vorprogrammiert und damit absehbar. Wenn
man jedoch ein paar grundlegende Dinge beachtet, wird es nicht ganz so schlimm...... der Rest ist sinnlos
genug ! Zunächst ein paar allgemeine (wenn auch manchmal mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare)
Erläuterungen:
1. Schadensminderungspflicht:
Nach einem Unfall ist der Geschädigte finanziell so zu stellen, als habe selbiger
gar nicht statt gefunden. Sein Vermögen darf weder vermehrt noch gemindert werden. Jetzt kommt allerdings
die Schadenminderungspflicht, die vorsieht daß der Geschädigte sich so zu verhalten habe als müsse er den
Schaden aus eigener Tasche zahlen. Dazu muß er aber erst mal wissen wie hoch er ist und da sind wir bereits bei
der ersten Fußangel.... der Sachverständige. Wenn die gegnerische Versicherung "großzügig" anbietet, diesen
Mensch-mit-Ahnung zu beauftragen, dann sofort und unmissverständlich HALT rufen und ablehnen !! Hintergrund
hierfür ist die Erfahrung, daß ein von der beklagten Versicherung beauftragter Sachverständiger im Schnitt um 30%
weniger ermittelt als ein "Unabhängiger". Bei Bagatellschäden (so bis 500 €) ist der Gutachter teurer als ein Kosten-
voranschlag einer Werkstatt.... der genügt in diesem Falle, Stichwort >Schadenminderungspflicht<
2. Wiederbeschaffungswert:
ist der Betrag, zu dem ein vergleichbares Mopped auf dem freien Markt  zu kriegen ist.
3. Restwert:
der Betrag den die Unfallmaschine bei einem seriösen Händler noch erzielen kann. Jetzt ergeben sich
zwei Möglichkeiten, erstens das Mopped reparieren lassen, die Rechnung an die Versicherung und bekommt dann
das Geld (!! einschließlich der MwSt !!) zurück, oder er rechnet "fiktiv" ab, bekommt die vom Gutachter ausgewiesenen
Rep-Kosten (aber diesmal ohne MwSt) und kann mit dem Schrott machen was er will.
4.Totalschaden/Integritätsinteresse:
Eine gern praktizierte "Leidenschaft" der Versicherungen um ihre Leistungen so
niedrig wie möglich zu halten Das geht folgendermaßen: Werkstattkosten 4500€ + Restwert 2000€ liegen über dem
Wiederbeschaffungswert von 6000€, dann rechnet sich ..normalerweise...die Reparatur nicht - Totalschaden. Das heißt
man bekommt...normalerweise...nur 4000€ von der Versicherung und die 2000€ für den Schrottverkauf und Ende.
Mit freundlichem Hinweis auf den Punkt 1 rechnen Versicherungen gern so ab, aber....der Geschädigte kann sein Mopped
jederzeit reparieren lassen, solang die Rep-Kosten nicht um mehr als 30%über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Hier kommt das Integritätsinteresse ins Spiel, eine Idee, die besagt, daß der Eigentümer eine Art Liebhaberinteresse an der
Reparatur seiner Maschine hat. Sogar wenn die Reparatur (in besagtem Beispiel) auf das Limit von 7800€ steigt, und sich
Gutachter verschätzt hat (weiter Steigerung), muß die Versicherung wegen des 5. Prognosenrisikos (daß sie tragen MUß !) zahlen.
6. Restwertangebote:
Das kommt oft bei vollverkleideten Schürhobeln vor, dann durch die Plastikteile ist der Totalschaden
oft recht hurtig erreicht. Nun kann jedoch so ein Verkleidungsbomber ohne den ganzen Plastikschlonz immer noch ein prima
Fighter oder Naked Bike werden, das wissen (leider) auch viele Versicherungen und erstellen Angebote die deutlich über
dem der Gutachter liegt. Das sind dann nicht mal "Mondpreise" sondern werden auf sog. Sondermärkten für Unfallfzg.´s
ermittelt, dort werden deutlich höhere Preise geboten als auf dem normalen Markt. Wer diese Angebote akzeptiert gibt sein
Mopped an die Versicherung, die selbiges dann zu diesem Preis verhökert. Sollte jedoch ein Deal unter Freunden laufen
dann sollte dieser Verkauf schnellsten erledigt werden, auf alle Fälle noch bevor das Angebot der Versicherung im Brief-
kasten liegt.
7. Nutzungsausfall/Wiederbeschaffungsdauer:
Diese Entschädigung liegt zwischen 10 und 66€ (Aprillia Classic 50 + Triumph 955i)
am Tag, wobei nicht vergessen werden darf, daß der Nutzungsausfall eindeutig mit dem Tag des Unfalls beginnt und nicht
erst die sog. Wiederbeschaffungsdauer (die gern mit dem Gutachten erstellt wird). Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt auch
ebenfalls erst ab der Entscheidung: Reparatur oder fiktive Abrechung, auf diese Weise ergeben sich gleich 1-2 Wochen
während denen man dann auf zustehende Kohle verzichtet. Nicht unter diese Regelung fallen jedoch Wartezeiten für
Ersatzteile wenn es sich um "Exoten" handelt, für diesen Zeitraum muß ein Ersatzmopped beschafft werden, daß allerdings
wiederum die gegnerische Versicherung zahlen muß.
8. Mietmopped:
Anstatt Ersatz kaufen kann auch Ersatz gemietet werden. Hier ist zu beachten, daß man mehrere Angebote
einholen und dann das billigste nehmen muß. Ebenso muß mit Kürzungen der Leistungen durch nicht zu zahlende
Steuer, Versicherung, Wertverlust gerechnet werden. Es empfiehlt sich daher des Öfteren das Mopped eine Nummer
kleiner zu wählen und dadurch die Abschläge zu kompensieren. Auch eine Mischung aus Miete und Nutzungsausfall ist
möglich. Im Falle eines Neukaufs können auch die Kosten für An-/Abmelden, neue Schilder, Telefonate etc. geltend ge-
macht werden. Pauschal werden 20-30 € gezahlt, wenn's mehr wird, sind Belege notwendig.
9. Bekleidung: Wenn nachm Sturz die Kluft im Arsch ist, soll nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg (2 O 514/00)
diese mit dem Neuwert ersetzt werden.... also ganz wichtig: Rechnungen aufbewahren.
Eine Wertminderung kann nicht angerechnet werden, da durch die lange Lebensdauer von Motorradkleidung bei einer 5
Monate alten Bekleidung kein meßbarer Wertverlust eintritt, so das Amtsgericht Essen (Az 24 C 436/04)
Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers zahlen.
Für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer
den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm.
Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau (AZ 3 C 312/99
)
(Quelle: mopped 4/03+motorrad 19/2006)
                                                                       

                                                              

Anfang

 

TÜV/DEKRA/ABE....

                             
Kleines Nummernschild.....ade !!!
Harley- Davidson- Fahrer haben keinen Anspruch auf ein verkleinertes Nummernschild für ihr Motorrad, entschied das
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Richter wiesen damit die Klage eines Motorradhalters ab, der
bei der Straßenverkehrsbehörde ein verkleinertes Kennzeichen für seine Harley Davidson beantragt hatte, weil das übliche
Kennzeichen zu groß sei. (Aktenzeichen: 7 A 10754/06.OVG).
Angesichts dieser Rechtsprechung ist zu erwarten, dass auch für andere Bikes keine Sondergenehmigungen mehr drin sind.
(Quelle: http://www.spiegel.de)
                                            

18 Monate abgemeldet und..... keine Vollabnahme mehr !! 
Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.
Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt.

Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen
Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder
nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenenfalls eine
Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.
(Quelle: http://www.auto-motor-sport.de/ )
                                                                             

TÜV-Tourismus, oder warum nicht gleich so...
Wenn einer sein Mopped verändert, muß er LEIDER zum örtlichen Eintragungsverein (wie der auch immer heißt). Im besagten
Fall handelte es sich um einen simplen Lenkerumbau mit Risern und Kabelinnenführung. Beim TÜV Offenbach/Main wurden die
Gutachten für Riser+Lenker vorgelegt und..... nun ja, der geneigte Leser wird sich vorstellen was nun kommt. Der TÜV´ler
meinte die Riser hätten ein typbezogenes Gutachten (logisch, sie müssen ja auf die Gabelbrücke passen), der Lenker aber "nur" ein
"universelles" Gutachten für Motorräder (prima, für Traktoren wohl kaum !), das laut § 19.3 StVZO seit Jan. 2002 nicht mehr zulässig ist.
Wenn von Fehling (das ist die Lenkerfirma) eine typbezogenes Gutachten käme, wäre die Sache kein Problem. Angeblich wären
Hersteller und Händler in einer 7-jährigen Übergangszeit davon unterrichtet gewesen (warum wird so was nicht allgemein bekannt gegeben?)
und hätten ausreichend Zeit gehabt die Problematik anzugehen. Also Anruf bei Fehling und da war dann gleich der Chef am Rohr:
Den Lenkern würde ab Werk ein gültiges (man höre und staune !) Teilegutachten, kein Prüfbericht (diese sind ebenso wie Muster- und
Meßberichte nicht mehr zugelassen)
zur Eintragung mitgegeben. Das entspräche den Forderungen des TÜV. Trotzdem wurde die
Eintragung nicht vorgenommen, da die betreffende TÜV-Stelle das Teilegutachten anscheinend nicht als das anerkennen wollte, was
es ist. Die Fehling-Lenker verfügten über ein universelles Teilegutachten für Motorräder, also eine bestimmte Gruppe von Fzg. im
Straßenverkehr. Abgesehen davon, daß es kein "Prüfbericht" sondern ein Teilegutachten sei, träfe die Umschreibung "sofern vertretbar
auch... mehrere Fahrzeugarten umfassend
" sicher zu. Der Gesetzgeber unterscheide bei Zweirädern nur nach cm³, nicht nach Typ.
Somit sei es schwer, weiter definieren zu wollen, wie es der hessische (erbaame , die Hesse komme...) TÜV einfordere, da es sich ja um ein
MOTORRAD - also eine Fahrzeugart - handele. Das Problem, das eigentlich gar nicht existieren dürfte, wäre rein theoretisch nur durch
eine ABE (wie für Auspuffrohre) lösbar. Diese ABE darf es jedoch für Anbauteile, die der TÜV abnehmen muß, gar nicht geben. Soweit,
so schlecht, was sollte nun geschehen ?? Fehling empfahl, aufgrund der ziemlich ersichtlichen, rein hessischen Problematik (erbaame....)
einfach  zu einer anderen TÜV-Stelle zu fahren. Gesagt, getan... in Frankfurt wurde ebenso genau kontrolliert und .... der Segen erteilt !!!
Meines Erachtens hat sich da der hessische TÜV (erbaame....) eine völlig eigenständige "Richtlinie" geschnitzt, von der andere TÜV´ler
so scheint´s überhaupt nichts wissen.
Was der Scheiß soll, wissen wohl nur die TÜV-Obrigen im "Sauerampfersäuferland".....
(Quelle: BN 01/´04)
                            

 

Spritzschutz/Radabdeckung/Sissybar...
Wenns um die Hinterradabdeckung (auf Deutsch auch Schutzblech genannt) geht, gehen die Meinungen über die Ausführung bei TÜV/Dekra
und Mopped-Schraubern ziemlich heftig auseinander. Die einen würden hinten ab liebsten alles zu machen, die anderen alles weg lassen.
Meine persönliche Meinung: wer braucht einen 250´er Hinterreifen ?? In Deutschland gibts sooo geile Kurven, die sollten vernünftig gefahren werden ....
Aber wie gesagt, das ist meine Meinung
. Nun zum eigentlichen Thema, keiner weiß so recht was nun erlaubt und vor allem eintragbar ist.
Fangen wir historisch und mit Generellem an:
Die StVZO (ab damit ins Klo...) sagt unter § 36a: Die Räder müssen mit einer hinreichend wirksamen Abdeckung versehen sein.
Hmmm..... eine sehr schwammige Aussage, aber es wäre ja nicht Deutschland, wenn es da keine Durchführungsverordnung gäbe und 
da erscheint dann: 150mm maximale Höhe des Schutzbleches über der Radmitte. Und das nicht nur für hinten sondern das gilt auch 
für das Vorderrad, aber der "Anfang" des Bleches muß erst ab dem Scheitelpunkt beginnen. Aber die Lauffläche des Reifens muß einen 
!! Sonnenschutz !! erhalten. Ich glaube ich spinne, wie soll das gehen, wenn des Blech erst ab dem Scheitelpunkt beginnen muß. Aber das ist eben
typisch Deutsch. Da wir aber in der EU leben, gibt es evtl. dort eine brauchbarere Gesetzgebung und die finden wir unter der
Richtlinie 92/61/EWG die seit 1.1.94 in Kraft ist. In dieser ist eine Tabelle (Anhang 1) enthalten, die vereinbart, welche eigenen, staatlichen
Vorschriften in welchen Bereichen noch gelten. Aber das hat hier im Land wohl noch keiner mit bekommen, oder sie wollen es nicht 
wissen. Am interessantesten wird es unter § 4 Abs. 1: .... die Mitgliedsstaaten dürfen daher keinesfalls die Einhaltung von 
Vorschriften für Bauteile und Merkmale, die nicht im Anh 1 mit "ER" gekennzeichnet sind,...verlangen. Hinweis: Radab-
deckung (§36a Abs.1 StVZO) kann deshalb nicht mehr verlangt werden.
Oha, da schau her. Das ist schon nicht schlecht, aber es 
wird noch besser. Die EWG Richtlinie 78/549/EWG hat da noch 150mm zu bieten
(die kenn wir ja schon), sagt aber ausdrücklich, daß
diese nur für Fzg. der Klasse M1
(Kfz. mit 4 Rädern) und min. 4 Sitzen gilt. Ätsch, rein gefallen ihr TÜV´ler, denn Schmutzfänger brauchen nur
Anhänger und vierrädrige Transportkarossen.
Es gab dann die Richtlinie 2002/24/EG die unsere 92/61/EWG für null und nichtig erklärte,
aber nur, weil mit der neuen alle anderen zusammengefaßt wurden. Leider gilt die Bestimmung, daß für Erst-
zulassungen vor Anwendung der 91/62 die alte und neue Regelung nicht gilt. Noch was typisch bürokratisches: im §19 StVZO steht, 
daß die Einzelrichtlinien des Anhang 1 der 91/62 oder deren Nachfolger alternativ angewandt werden können. 
Zum Thema Sissybar finden wir im §-Dschungel absolut nichts, außer der max. Höhe von 4 Metern in §32 und §30 die läßt keine Teile
am Umriß zu, die den Verkehr vermeidbar gefährden. Die EWG-Vorschriften begrenzen die Höhe auf 2,50 Meter, aber irgendwie
hat sich analog den Richtlinien über Topcases eine Zulässigkeit von 2 Metern durchgesetzt. Die größtmögliche Fzg.-Höhe bildet 
wirklich das theoretische Höchstmaß und zwar deswegen, weil die max. Breite von 2 Metern nicht überschritten werden darf. Breite
ergibt sich aus der Kurvenschräglage, die dann bei Moppeds ganz schön schwankt. 
(Quelle: BN 10/´03)
 

TÜV-Termin einhalten !
Ab 01.12.99 kann man den TÜV-Termin nicht mehr rausschieben, leider. Strafen gibts sofort beim
Überschreiten !! Wer 2 Monate zu spät antritt bekommt diese nicht mehr geschenkt. Der Termin wird
auf die eigentliche Fälligkeit zurück datiert.  SCHADE
(Quelle: BN 3/´99)
Und noch was zum Thema: Der Untersuchungsbericht muß aufgehoben werden ! Auch für nicht be-
hobene geringe Mängel (Radabdeckung fehlt !!) gibts ein Ticket.
(Quelle: Motorrad 18/´99)

                                                   

TÜV hilft Sparen
Daß man das noch erleben darf: Der allseits beliebte TÜV hilft beim Gebühren sparen! Wer bislang
sein Mopped umbaute, mußte zuerst zum TÜV/DEKRA, alles anschauen, prüfen und bescheinigen,
dann noch zur Zulassung und den Krempel eintragen lassen. Jetzt gibts aber was Feines: Einzelne
TÜV Stellen (Neu-Ulm, München, Neumarkt, Rosenheim, Dachau) drucken den Kfz-Schein gleich vor Ort
aus, da sie direkt mit der Zulassungsstelle verbunden sind. Vorteile: Kein 2. Behördengang, Kosten
21,--, manche Niederlassungen haben auch Sa. Vormittag auf. Kein schlechter Weg, im Zeitalter der
Vernetzung.
(Quelle: Motorrad: 3/´99)
 

Auch weiterhin keine Motornummer im Schein!
Motornummern im Kfz-Schein gabs bis in die 70´er, jetzt wollte die EU, wegen Diebstahlsicherheit,
die Sache wieder einführen. Der BVDM hat bei unserem Verkehrsministerium aber den Hinweis auf
Austauschmotoren eingebracht und das Ministerium versprach diese Regelung nicht umzusetzen. Also
ist auch weiterhin bei geschrottetem Motor keine Vollabnahme oder ein Gutachten fällig.
(Quelle: Motorrad: 3/´99)
 

Endlich Schluß mit dem elenden Spritzschutz !
Lt. Motorrad 8/98 hat es sich nun was mit den lästigen Plastikteilen am Heck. Es darf ganz legal
gekürzt werden. Nach der letzten Sitzung des FKT-SA Zweirad können gekürzte Radabdeckungen
legalisiert werden. Voraussetzungen: Rückstrahler (250-900mm über Fahrbahn) und nicht scharfkantig.
Einfachste und direkteste Vorgehensweise: Fax an TÜV Rheinland (0221/8301101) mit:
1) Name und Anschrift des Kunden          2) FZG-Hersteller und Typ              3) Fahrgestellnummer
4) Höhe der gewünschten Radabdeckungsunterkante über der Fahrbahn
5) Montierte Reifengröße
Die gutachterliche Stellungnahme ist wie eine ABE mitzunehmen und kostet 50 Eisen(DM) + Zustellgebühr
Positive Meldung zum Schluß: Lt. KBA führt eine nachträglich gekürzte Radabdeckung nicht zum Er-
löschen der Betriebserlaubnis. D.h., bei einer Kontrolle ist max. ein Bußgeldbescheid fällig !!!
(Quelle: Motorrad 8/`98)
 

Doppelte "Erleuchtung"
Doppelscheinwerfer dürfen nun endlich mit EG Erlaubnis auch doppelt leuchten. Seit 93 gibt es eine
EG Richtlinie, die den gleichzeitigen Betrieb von zwei Abblend- oder Fernscheinwerfern erlaubt. Sind
Neumaschinen danach geprüft, dürfen sie auch leuchten. Was für Neue gut ist, kann für Alte nicht
schlecht sein, also gibt es eine nachträgliche Prüfung, die von einem Sachverständigen bestätigt wird.
Da diese Funktion bei vielen Moppeds eh schon vorgesehen ist (nur für Deutschland abgeklemmt), kann
die "Doppeläugigkeit" nun ganz legal (hey Nobody, kannst endlich aufatmen) gefahren werden.
(Quelle: Motorrad 12/98)

 

 

 

 Phonmessung, die "never ending Story":

 Wie und was wird gemessen, was ist "erlaubt" (Aktualisierung 11/2014)
 
Jeder kennt das leidige Thema Lautstärkemessung. Man kommt in einen Pulk vom MC Grün/Weiß  und durch "geschultes" Gehör
 der selbigen, wird sofort erkannt: das Rohr ist zu laut ! Normalerweise ist das für viele dieser Spezies bereits die Grundlage zum
 Stillegen und Einsacken des Moppeds. (Was jedoch in manchen Fällen als Unverhältnismäßigkeit der Rechtsmittel von den Gerichten angesehen wird*)
 Es gibt jedoch auch noch die jenigen, die nur dem Messgerät vertrauen. Schon gut, wenn man in so eine  Kontrolle gerät, aber gerade

 Geräte müssen richtig benutzt werden und auch die Voraussetzungen müssen stimmen. Hier also die genaue Vorgehensweise:
 Standgeräusch* (! da gibts keinen Grenzwert ! gilt nur als Schnellprüfkriterium. Wenn es nach u.g. Messung 5 dB über dem eingetr. Wert liegt, wird

                                      Manipulation angenommen  und eine TÜV Messung des Fahrgeräusches erfolgt.)
 Ganz zu Anfang muß sichergestellt sein, daß keine Schallreflektoren (Mauern, etc.) in unmittelbarer Nähe sind und dann muß das
 Umgebungsgeräusch gemessen und dokumentiert werden. Liegtdies weniger als 10 dB (A) unter dem späteren Meßwert, ist die ganze

 Messung ungültig !!
 Mikro in Höhe Auspuffmündung, Abstand 0,5 m, Winkel 45° zur Fahrzeugachse.
 Drehzahl: Fzg. mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei 3/4, wenn darüber bei halber Nenndrehzahl.

 Drehzahl halten und dann abrupt Gas weg nehmen.
 Höchster von drei Messwerten auf volle dB/A gerundet. Bei Auspuff beidseitig, wird auch beidseitig gemessen.
 Fahrgeräusch (Grenzwert 80 dB):
 freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Meßstrecke. In der Mitte ein Mikro rechtwinklig im Abstand

 von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fzg. fährt mit 50km/h jeweils im 2. und 3. Gang in die Meßstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In

 jedem Gang 2 Messungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.
 Einziger bitterer Nachgeschmack: An einer solchen Kontrolle* können hordenweise Blechkisten mit "Sportauspuff" (mit ABE!) und Musik-Anlage

 auf Anschlag (so um die 110 dB) vorbeiheizen, das juckt die Grünen nicht. Gibt´s etwa unterschiedlichen Lärm...?!?
 Abschließend sei noch gesagt, daß eine Beschlagnahmung eigentlich immer gerechtfertigt ist. "*Voraussetzung für die rechtmäßige

 Sicherstellung ist, daß der Polizist zumindest den Verdacht hat, daß dasMotorrad eine Gefahr für andere oder die Umwelt darstellt*" sagt

 der Berliner Anwalt Carsten Hoenig (Tel.: 030/32702880).
 Hier gibts noch ein pdf, das ich aus einem Artikel der "Oldtimer Markt+powerboxer.de" raus kopiert habe
 (Quelle: Motorrad: 8 + 21/`98)                                                              

 Anfang

 


 Jetzt wirds langsam eng mit der HU-Geräuschmessung !!
 In Genf wird gerade an einer neuen ISO-Norm für Fahrgeräuschmessungen gearbeitet, die frühestens in 2 Jahren in eine
 EU-Richtlinie für die Typprüfung mündet. Bei Bikes soll nicht mehr wie bislang mit 50 km/h im 2 + 3. Gang beschleunigt
 sondern der Motorleistung entsprechend Zielbeschleunigung und Geschwindigkeit an einem Meßpunkt variabel festgelegt
 werden. Wie das aussehen soll und auch die Grenzwerte stehen noch zur Debatte, gelten wird das auch für Nachrüstdämpfer,
 bei denen dann dB-Killer mit Nieten + Schrauben verboten sind !!!!
 (Quelle: motorrad 7/05)
                                           

Und noch was zu der Sache
In der Bikers News 1/2005 ist von Seite 11- 14 eine interessante Abhandlung, einschließlich eines Interviews mit
der Frankfurter Polizei zum Thema. Vor allem Harleyfahrer mit verstellbaren Tüten sollten sich das mal rein zerren
(Quelle BN 1/05)
                             

Biker Union benötig Unterstützung !!
Die Biker Union bitte alle Biker, die schon mal eine Geräuschmessung am Mopped erdulden mußten,
sich unter 06173/608370 oder Tedy@t-online.de oder Biker Union e. V.  Fuchstanzweg 19  65760 Eschborn 
zu melden. Folgender Hintergrund: Beim Tüv wird gegenwärtig darüber nachdacht, die Messung des Stand-
geräusches in die Hauptuntersuchung (sog. "TÜV") für Motorräder zu integrieren !!!! Da die Buben dann bestimmt
irgendeine Plakette oder sonst wie geartete Kennzeichnung auf den geprüften Rohren hinterlassen, ist es dann Essig
mit den allseits beliebten "TÜV-Rohren"... fürn Tüv dran schrauben und dann die richtigen dran....  Also, wer das
ganze abwenden will und mit einem Geräuschbericht dienen kann.... Diesen schnellstens an die BU.
(Quelle: BN 02/04)
                                

 

Die Bayerische Polizei macht gezielt Jagd auf Biker
Irgendwie haben wir es alle gewußt (besonders die Harleyfraktion), inoffiziell geben es die bayr. Polizisten
jetzt sogar zu. Ein anonymer Kollege aus diesen Reihen (aus den neuen Ländern):"Diese Treibjagden sind
bei uns bekannt und eigentlich auch offiziell. Da gibt es eine richtige `Kommission Internet`, die zieht
Termine von Treffen und Messen aus dem Net um sich dann auf den Zufahrtsstraßen zu postieren."
Diese
Aussage wurde Seitens der Pressestelle folgendermaßen: "Die Münchner Polizei sucht im Internet nicht
gezielt nach Motorradtreffen, um dann vor Ort Kontrollen durchzuführen. Da wir viele leidenschaftliche
Motorradfahrer auch in unseren Reihen haben, sind uns größere Treffen auch über diese Kontakte
bekannt."
kommentiert. Auch eine Art der Erklärung.... wenn auch eine sehr fadenscheinige ! Ein Biker
aus Schwandorf kann davon ein Lied singen, auf dem Heimweg von Garmisch hatte er den dB-Killer in
seinem BSM-Topf "vergessen"..... (tja sehr bedenklich und bestimmt ein terroristischer Akt). Auf alle Fälle wurde er am
Mittleren Ring in München raus gezogen, und das Mopped sicher gestellt. Obwohl der Biker die Veränderung
zugab (somit der Tatbestand absolut gesichert war) und es an sich mit einer Mängelanzeige getan wäre. Als absoluter
Hammer kam dann jedoch der Bußgeldbescheid mit den restlichen Gebühren: 736,97 € !!! Hauptbestandteil war
ein Gutachten über 648,85 €, das nur die Aussage das Bikers bestätigte.
Sehr sinnvoll, aber auf diese Weise kommt Kohle rein, vor allem wenn man betrachtet wer alles in dieser
Ablaufkette drinhängt. Einen recht "netten" (weil Insider, der Redaktion bekannter Polizist) Leserbrief veröffentlichte
mopped in der Ausgabe 05/03 (auszugsweise+sinngemäße Wiedergabe)
Haß-Bericht.... Der TÜV ist mächtiger als man glaubt. Gesetzesänderungen sind nur schwer bis gar 
nicht durch zu setzten, so daß für alles schweineteure, gerichtsverwertbare Gutachten her müssen, 
auch wenn der Erwischte alles zugibt oder alles klar ist. Im genannten Fall kann der Beamte zwei 
Dinge tun:
1. ein Leck-mich-am-Arsch-Gefühl entwickeln und nichts machen (bester Fall für den Biker) oder
2. das große Programm abspulen,
einen gemäßigten "Mittelweg" gibt es leider nicht.
Wie fast überall im echten Leben, ist das alles reine Geldschneiderei und hat nicht wirklich mit Beweissicherung
zu tun. Auch wenn man Einspruch/Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegt, bringt das nicht viel, sondern
verlängert nur sinnlos die Wartezeit auf das Mopped, denn bei Widerspruch muß die Beschlagnahme im
Nachgang ein Richter absegnen.
(Quelle: BN 05/03, mopped 04+05/03)
                                                        

 Internationale Infos

 

 

 Kamera am Mopped verboten
 An sich ist das wohl nur für Autos und die "Vollgas-liegend-Fraktion" interessant, aber es geht in dem Artikel auch um Moppeds:
 http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/action-cam-verbot-in-oesterreich/
 Kurz zusammen gefaßt geht's da um ein Verbot der sog. "Aktion-Kameras" am Helm oder Mopped. In USA und auch in Rußland
 sind diese Teile im Auto recht beliebt, damit man beim Unfall beweisen kann, wer schuld hatte.
 Nun kommen aber ein paar ?übereifrige? Datenschützer mit folgendem (Zitat) aus der Hecke gesprungen:
 So sehen auch Datenschützer in Deutschland den Einsatz von Dashcams durchaus kritisch. »Das unbemerkte Filmen von
 Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
 und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren«, zitiert der ADAC den Landesdatenschutzbeauftragten
 von Baden-Württemberg.

 In Deutschland sieht man die Sache aber wohl noch nicht so recht als Problem, insofern derartige Aufnahmen auch schon als Beweismittel vor
 Gericht zugelassen wurden. In Österreich jedoch wird man da schon konkreter.....(wieder zitat):
 Dies hat ein Vertreter der Landespolizei Vorarlberg gegenüber dem TOURENFAHRER explizit bestätigt.
 Wer seine Action-Cam im Straßenverkehr benutzt – ganz gleich, ob am Helm oder am Bike befestigt – riskiert in der Alpenrepublik
 ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zwar wurde das Szenario  dahingehend relativiert, dass die Polizei Wichtigeres zu tun hätte, als
 auf Kameras an Motorrädern zu achten, doch die Gesetzeslage bleibt eindeutig.

 Ob man nun derartige Geräte ans Mopped schrauben will, bleibt (meines Erachtens) jedem selbst überlassen. Daß man damit nette und sicherlich
 auch spektakuläre Aufnahmen machen kann, bleibt unbestritten. Daß sich unsere "Obrigkeiten", aber über derartige Nichtigkeiten derart echauffieren.....
 da merkt man schon, wo diese Personen ihre Aufgaben/Prioritäten sehen ! Daher habe ich irgendwie folgenden Gedanken:

 Kann es sein, daß hier irgendein unausgelasteter Hinterbänkler meint, seinen unausgegorenen Hirnschoaaß ausbrüten zu müssen ? ?
 Wenn es schon "... ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deu
tschen
 Datenschutzrecht zu vereinbaren."
ist, dann frage ich mich, wieso das Scannen von Kennzeichen an der Grenze, die "Bullen-Spanner"-Kams in den
 Städten und SEK-Aufnahmen bei Demos mit dem Gesetz NICHT in Konflikt kommen.........
 (Quelle: tourenfahrer.de)

 
                                     Das ist neu

 Massive NOVA-Erhöhung in Österreich

 
Aufgrund der Brisanz und auch der Dreistigkeit der Aktion, werde ich hier eine Meldung aus Österreich DIREKT und unbearbeitet wiedergeben:

 Massive NOVA Erhöhung für Motorräder auf bis zu 30% ab Anfang März 2014 !!

 Die Regierung wird den Beschluss noch im Jänner verabschieden und die horrenden neuen Abgaben sind für Neuanschaffungen ab
 dem 1. März 2014 zu entrichten.

 Seit geraumer Zeit denken die Österreicher über die Steuererhöhung (NOVA) nach. Die Verhandlungen sind in der Schlussphase und enthüllen eine
 abartige Steuererhöhung für Motorradfahrer. Für Motorräder über 900ccm wird die Steuerhöhung alle Vermutungen auf das schlimmste übertreffen.
 Während alle zur Kasse gebeten werden, trifft es die hubraumstarken Motorräder mit Abstand am stärksten, hier wird die NOVA von derzeit 16%
 auf rund 30 % in die Höhe schnellen. Während die Regierung wie gewohnt noch vor den Wahlen versuchte dieses Thema herunter zu spielen, trifft uns
 jetzt die Steuererhöhung mit voller Wucht.

 Diesmal geht es nicht nur um Supersportler sondern um alle Motorräder mit einem Hubraum über 900ccm. Natürlich sind alle 1000er Superbikes
 betroffen, aber ebenso ein großer Teil aller Tourenmotorräder, die von der breiten Masse gefahren werden. Die Regierung hat "gründlich gearbeitet"
 und sorgt dafür, dass sie die Mehrheit der attraktiven Motorradmodelle damit erwischen. Von einer BMW S1000 RR bis zu den ganzen Naked Bikes
 und den HD-Fahrern erwischt es alle. Motorräder mit mehr als 900ccm werden alle ab 1. März 2014 den großen Steuersatz dafür entrichten müssen.

 Die Regierung wird den Beschluss noch im Jänner verabschieden und die horrenden neuen Abgaben sind für Neuanschaffungen ab dem 1. März 2014
 zu entrichten. Die einzige und letzte Möglichkeit dem abartigen Steuersatz zu entgehen besteht nur mehr darin, dass geplante Neuanschaffungen von
 Kunden entsprechend vorgezogen und diese bis spätestens 28.2.2014 zugelassen werden. Für Bestellungen wird die Zeit nicht mehr ausreichen, dadurch
 kann nur mehr auf lagernde Motorräder zugegriffen werden.

 Die Regierung hat damit über Umwege geschafft was sie seit Jahren gefordert hat und unbedingt wollte, nämlich das größere und stärkerer Motorräder
 auf lange Sicht aus dem Straßenbild verschwinden werden. Zum wiederholten Male wird sichtbar mit welcher Unverfrorenheit die Bürger innerhalb der
 EU abgezockt werden.

 Im Sinne aller Motorradfahrer in Österreich bitte diese Information dringend weiterleiten. Schließlich reden wir dabei um viele Tausend Euro,
 die kurzfristig noch eingespart werden, bevor sie sich Vater Staat unter den Nagel reißt.


Quelle: http://www.racing4fun.at/beitrag-detailansicht/datum/2014/01/15/breaking-news-massive-nova-erhoehung-fuer-motorraeder-auf-bis-zu-30-ab-anfang-maerz-2014.html

                                                                                                                                                                                        Das ist neu 

 EU-Führerschein aus England, wenn einem der Lappen hier gezwickt wurde
 Ich denke, einige von euch haben in letzter Zeit dubiose Mails aus der Schweiz (Easy Driving Ltd. / Chutzenstrasse 15 / CH - 3007 Bern) von einer
 "Mary Winston" erhalten (Nov 2013). Darin wird mit einer völlig legalen Methode "geworben", um einen englischen EU-Führerschein OHNE MPU und
 allem nachgewiesenen Wohnsitz in England zu erwerben. In 12 Wochen ist man zwischen 1250 (Sonderangebot) und 2500 Öre los und dann kann
 man trotz rechtlich wirksamer Fahrlizenzenzugs in Deutschland wieder Autofahren.... so zumindest die Aussage der guten Mary.
 Mal abgesehen davon, daß dies einfach nur eine SPAM ist, findet man diese "Firma" nicht in Google, dafür aber einige interessante Aussagen von SPAM-
 Auffindern und sonstigen "unseriös-Firmen-Ermittlern". Dennoch will ich zu diesem Thema mal grundsätzlich was los werden:
 Hmmm Mary... Mary Chrismas ? Denn ganz so einfach ist das nicht... die Frau erzählt zwar was von § 28 und 3. EU-Führerscheinrichtlinie und fehlender
 Meldestelle in England, aber man kennt ja "die Jungs von Gogg´l" und dann wird man schnell zu dem Gesetzen fündig.
 Die EU mag zwar vieles völlig fürn Arsch regeln und auch einige EU-Gesetzte brechen regionales Recht, aber vollkommen verblödet sind die in Brüssel auch nicht.
 Deswegen hier die genauen rechtlichen Hintergründe und auch gleich die Aussage: vergesst den Schwachsinn einfach > schlicht Geldmacherei ohne Gegenleistung.

§ 28 Fahrerlaubnis-Verordnung 
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum            
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne von § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen -
vorbehaltlich der
Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch
im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

 
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist,
denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet
haben oder
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf

 Jetzt wird die Mary aber mit der 3. EU-Führerscheinrichtline argumentieren, denn die beschneidet in der Tat das Landesrecht und auch das BVG hat am 22.9.2012 gesagt:
 § 28 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 sei mit Europarecht unvereinbar. Es liege sowohl ein Verstoß gegen die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie als auch gegen das in den
 Grund
freiheiten von EU-Bürgern enthaltene Diskriminierungsverbot vor.
 Hierzu ist eine sehr ausführliche Erläuterung beim RA Warnack aus Leipzig zu finden, in der auch ein sehr interessanter Satz steht:
 Zwar ist damit zu rechnen, dass Fahrerlaubnisbehörden in  EU Mitgliedsstaaten die Ausstellung eines Führerscheines ab dem 19.1.2013 verstärkt ablehnen werden,
 wenn dem Bewerber dieser in einem anderen Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Die unterschiedliche Auslegung der Richtlinie in den
 Mitgliedsländern bleibt davon unberührt

 Wenn also ein "EU-feindliches" Mitgliedsland das deutsches Verkehrsministerium und die Führerscheinstellen bissl ärgern will..... dann stellt sie dennoch die den Lappen aus.
 Für die Erlangung dieser englischen Fahrerlaubnis, muß manjedoch seinen Wohnsitz nach UK verlegen.... was ja kein Problem darstellt...da es wohl kein Meldeamt dort
 gibt. Deswegen wären auch die 185 Tage dauerhafter Wohnsitz in England kein großer Akt....denn auch dafür hat die "Mary" gleich paar Leute an der Hand. Obs wirklich
 so einfach geht... ich kann es mir nicht vorstellen, habe aber dazu keine echten Aussagen bekommen und aktive Erfahrungen habe ich auch nicht.
 Daher wird der "glückliche Besitzer" des neuen Lappens in Deutschland damit permanent auf Probleme stoßen und (wenns hart auf hart kommt) ist dann wegen Fahren
 ohne Erlaubnis dran.
 (
Quelle: eigene Recherche 2013)
                                                              

Die spinnen die Schweizer...hat schon Obelix gesagt.
Und er hatte recht damit ! Warum diese harschen Worte gegen die Eidgenossen ? Ziemlich einfach: die Jungs ausm Käse-Fondue-Land haben die Strafen
für zu schnelles Fahren und "waghalsiges Überholen" extrem erhöht. Und mit "extrem erhöht" meine ich NICHT die Geldmenge, sondern die Freiheitsstrafen !
Ja wie... Freiheitsstrafen fürs Überholen, wird sich der geneigte Leser denken... JA, genau > wer bestimmte Grenzgeschwindigkeiten überschreitet, hat mit
Gefängnis von einem bis VIER Jahren zu rechnen. DAS wiederum liegt im Bereich der Gewaltverbrechen (Raub, Vergewaltigung,....) und sollte schon ein
bissl zu denken geben. Wer aber glaubt, daß damit der grobe Unfug schon erledigt wäre.... weit gefehlt: es gibt noch die Steigerung durch das so genannte
"waghalsige Überholen". Durch schwammige Formulierungen im Zusammenhang mit der Überholerei  reicht schon die Aussage eines "glaubwürdigen Zeugen*",
um (selbst wenn niemand zu Schaden kam) die volle Härte des Artikel 90 an der Backe zu haben.
DIESE* Aussagen habe ich jedoch noch nirgends gefunden, das steht nur in "Motorradfahrer" und sollte mit Vorsicht betrachtet werden.
Der Artikel 90 des Schweizer Straßenverkehrsgesetzes wurde "Dank" der RoadCross Volksinitiative Schutz vor Rasern so modifziert, daß es aussieht, als wäre
er direkt aus deren Manifest übernommen worden.
Hier
http://www.polizeinews.ch/Vermisstmeldung/Massiv+strengere+Strafen+fuer+Geschwindigkeitssuender/553471/detail.htm
findet man das offizielle Gesetzeswerk zu der Geschichte und dieser Link führt zur Bußgeldtabelle.
Ich war noch nie in der Schweiz und spätestens ab jetzt werde ich auch NIE dorthin fahren. Ich empfehle den "Toblerones": macht eine große Mauer um
eure Eidgenossenschaft, laßt nur noch die Steuerflüchtlinge mitm Zug rein und baut die Straßen auf Feldwege zurück...denn außer für eure Milchkühe braucht
ihr die dann nicht mehr.
(
Quelle: Motorradfahrer 5/2013)

                                             

 

Stilfserjoch-Maut erneut verschoben...... LEIDER NICHT !!!
Die Tiroler Landesregierung macht nun doch Ernst mit der Maut.....
Eine unendliche Geschichte geht in die nächste Runde. Nachdem es zum Jahresbeginn so aussah, als würde die eigentlich schon beschlossene Maut
am Südtiroler Stilfserjoch erneut verschoben, kam nun die Rolle rückwärts. Die Gebühr wird nun doch - wie ursprünglich geplant - ab Aufhebung der
Wintersperre im Mai erhoben. Dies teilte die Südtiroler Landesregierung am Montag, 28. Jänner, mit. Die Widerstände gegen die Abgabe blieben damit
erfolglos.
Weiter unter der genannten Seite des ÖAMTC
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1376907%2C%2C

Die für Juni 2012 geplante Einführung einer Maut auf der beliebten Stilfserjoch-Straße wird erneut verschoben. Landeshauptmann Luis Durnwalder,
der das Projekt auch gegen heftigen Widerstand der Anrainer durchdrücken wollte, musste jetzt die Verzögerung eingestehen: "Die dafür notwenigen
Mautautomaten werden nicht rechtzeitig geliefert.“ Jetzt soll die allein für Ausbau und Erhalt der Strecke einzusetzende Abgabe ab Anfang 2013
erhoben werden
.
Lustig finde ich, daß die eine Maut einführen wollen, die Automaten dafür (angeblich) schon bestellt sind, die Brüder aber die Mauthöhe noch nicht
festgelegt haben, des weiteren die Frage ob Moppedfahrer ausgenommen werden UND....wo die Mautkisten aufgestellt werden sollen nicht geklärt ist.
Nächstes Problem: es sind wohl nur ein paar Politiker extrem dafür. Der Rest (hauptsächlich die Touristikbranche) sagt: Leute, wenn wir das einführen
kommen von den paar Hanseln noch weniger zu uns. Desweiteren befürchten die anderen Täler, daß es zu einer Verkehrsstromumverteilung kommt,
da die Maut nur einseitig auf Südtiroler Seite erhoben werden würde !
Wie sage ich immer: Operative Hektik ersetzt geistige Windstille ! Da versuchen ein paar Pseudo-Umweltseppen durch eine unkoordinierte Aktion was
vom Zaun zu brechen, ohne die Sache komplett durchdacht zu haben
.
(Quelle: http://www.alpentourer.eu/panorama/436-stilfserjoch-maut120322.html
                                                                                                                                              

 

Doch keine Reflexkittel in Frankreich
In allen Zeitschriften und I-Netforen konnte man es lesen.... die Wellen schlugen hoch und unserer Freunde in Frankreisch-Frankreisch haben ordentlich
Wirbel gemacht..... Offensichtlich mit Erfolg, denn die seltsame Reflexzonen-Vorschrift (mind. 150cm² für Moppeds über 125cm³) wurde sang und klanglos
vom Tisch gewischt:
Ich erspare mir jetzt den Wortlaut, Es ist rum ums Eck und damit lassen wir es......
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1143304%2C%2C
http://www.motor-talk.de/forum/frankreich-motorradfahrer-muessen-nun-doch-nicht-reflektieren-t4352099.html

http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ItpId=6567&Land=51&PagingIds=LaenderNachrichtenIDs&Region=F+302&Stadt=6800&ReturnUrl=uzVwzoTwEAN90LIH0LIJuzTJBLRJEzVw0AIAAtABBLy3uAE40Ly30oVDCLPxxuP9uu
Xqxg9u2TXz0eD87NNZCTX3CeDrHeapGtVw0AIAAH2kGmep71a9

                                                                                                                           



                                                                                                                                                



Und wieder was aus dem Europäischen Unfugsgeschehen.
68 Euro Geldbuße drohen allen Motorradfahrern in Frankreich, die ab 1. Januar 2013 keine reflektierende Warnkleidung tragen.
Die neue Verordnung sieht laut ADAC vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei
Fahrzeugen der Klasse L5e
(Motordreiräder) mindestens 150 cm2 der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Nicht die gesamte Bekleidung
muss reflektieren, sondern es genügen auch Details wie eine Armbinde in ausreichender Größe. Das Material muss nur in der Nacht
reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Eine Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben, allerdings muss das
reflektierende Material gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.
Was man davon halten will, soll/muß jeder selber entscheiden. ICH finde: DAS ist mehr als lächerlich... eine Armbinde mit Reflex-Material
SUPER-Idee, aber immerhin eine bessere Entscheidung als diese depperte Warnweste, die aussieht wie die Leute von der Müllabfuhr

(Quelle: http://caravan-news.de/news.php?newsid=151581)
                                                                                                            

 

Flensburg-Daten auf Urlaubsreise
Das Schweizer Bundesamt für Straßen kann Verkehrssünder aus Deutschland leichter zur Kasse bitten, weil die Schweiz
seit Anfang August aufgrund eines Abkommens mit der Bundesregierung Zugriff auf die Daten des Flensburger Kraftfahrt-
Bundesamts hat
(Quelle: motorrad 19/2006)
                                               

Knöllchen aus Frankreich
Voraussichtlich ab 1.4.06 werden in Frankreich ausgestellte Strafzettel, die eine Summe von 70 € überschreiten, an die
in Deutschland lebenden Verkehrssünder übermittelt. Darauf einigten sich Vertreter der Justizbehörden beider Länder
(Quelle: motorrad 8/2006)
                                              

 

Nützliche Infos zum Thema Bußgeld im Ausland
In der Motorrad 13/05 gab´s einen interessanten Artikel über die gängigsten "Fehltritte" im benachbarten Ausland. Auch mit
einigen "modernen Märchen" wird da aufgeräumt. Allerdings sind auch Aussagen über Tschechien drin, bei denen ziehts
einem den Stift. Wer es genau wissen will und die Zeitung nicht hat: "Mehl" an mich alex@msroyalbavarians
(Quelle motorrad 13/05)
                                             

 

Zippo im Flieger... is nich mehr !!!
Das Luftfahrtbundesamt gibt bekannt: Die Beförderung benzingetränkter Feuerzeuge ist auf Flügen weder im Handgepäck
noch im aufgegeben Gepäck erlaubt !!! Aus eueren Zippos solltet ihr daher die Watte entfernen (ob die dann gesondert mit-
genommen werden darf... wär interessant)
oder ihr laßt es austrockenen, so habt ihr keine Probleme und der Terrorismus ist für
alle Zeit ausgerottet....... Ohhh Mann, als ob es keine wichtigeren Dinge auf dieser Welt gäbe......
(Quelle BN 1/05)
                             

Achtung auf Autobahnen in der Schweiz !!
Ist zu schnell fahren in der Schweiz an sich schon ein ziemliches Risiko (die Strafen sind heftig und sofort fällig), aber die neuen
Radarfallen sind jetzt noch linker als alles in Deutschland jemals eingesetzte. Als kleiner Beweis und vor allem zur Info für
Euch sind die unten gezeigten Bilder gedacht.


Laut Aussage einiger Bekannter soll es sich bei dem abgebildeten Gerät doch nicht um eine Radarfalle sondern um ein
simples Verkehrszählgerät handeln...... ich persönlich wage das zu bezweifeln. Das kann man besser/billiger mit In-
duktionsschleifen und vor allem automatisch machen. Ein (seltsam) weit entfernt geparktes Technik Kfz ist da nicht
notwendig....... Also macht was aus der Info.......

 

Tempo 80 auf Schweizer Autobahnen erledigt:
Wie das ASTRA Bundesamt für Strassen an der Pressekonferenz vom 19. Januar 2004 bekannt gegeben hat sind die
folgenden Punkte verworfen worden. Dies ist ein voller Sieg für die IG-Motorrad!
Technische Geschwindigkeitslimitierung auf 80 km/h für Motorräder verworfen
Tempo-Regime 70 ausserorts verworfen
Tempo-Regime 110 Autobahn verworfen
Mindestalter 18 (Aufhebung Kat. F) verworfen
Erhöhung der Ordnungsbußen verworfen
Road Pricing verworfen
Einführung eines Obligatoriums von 40 Stunden Fahrpraxis in der ersten
Ausbildungsphase (Personenwagen- und Motorradlenker) verworfen
Automatische Verkehrskontrollen: digitaler Fahrtenschreiber (inkl. UDS) verworfen
Leistungsgewichtsbeschränkung der Fahrzeuge für Neulenker (Personenwagen und Motorräder) verworfen
Fahrzeugbeeinflussung: Steuerung der Fahrdynamik verworfen
Periodische Wiederholung des Nothelferkurses verworfen
Erhöhung Versicherungsprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach sicherheitsrelevanten Verkehrsregel-
verletzungen verworfen
Tiefere Versicherungsprämien für sichere Fahrzeuge verworfen
Systemwechsel von der Halter- zur Führer-Haftpflichtversicherung verworfen
Wechsel von der Lenkerhaftung zur Halterverantwortung (straf- und maßnahmenrechtlich) verworfen
Die IG Motorrad vertritt die Meinung, dass diverse Maßnahmen der «Vision Zero» unzumutbar, kontraproduktiv und
sogar gefährlich sind. Unser Verein vertritt die politischen Interessen der Motorradfahrer/innen. Alle Motorradfahrer/innen, 
die sich gegen eine Durchsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wehren wollen, organisieren sich in der IG Motorrad 
und setzen sich damit aktiv gegen die Diskriminierung des Motorradfahrens ein. weiter Infos: http://www.ig-motorrad.ch/d/index_d.html 
(Quelle: Homepage der IG-Motorrad Schweiz)



Österreichinfo !! "Vorschlängeln" erlaubt:
Seit 16.6. hat der Nationalrat in der 20. Novelle der StVO beschlossen, daß einspurige Fzg. vor fahren
dürfen, wenn Platz ist und niemand am Abbiegen gehindert wird.
(Quelle:www.motorrad.at)

Anfang

 

 

Mopped und Umwelt

Hier werde ich nun alle Geschichten zum Thema AUK sammeln... ich hoffe ihr schreibt mir Eure Erlebnisse:
/: alex@msroyalbavarians.de
                                                      

Bioethanol..... und aus ists mit dem Dreck
Seit 4.4.08 hat unser Bundesumwelt-Benzinverteuerungs-und-sonst-Null-Durchblick-Minister diesen Zumischunfug übern Jordan getreten.
Wie in allen Rundfunksendungen und auch Zeitungen am 4. + 5.4.08 zu lesen war, kommt das Aus für den äußerst umstritten Schwachsinn
durch die hohe Zahl (3,3 Mio.) der !! Importfahrzeuge !! die dieses "Gebräu" nicht vertragen. Hieß es da nicht mal ausm Haus der "Obrigen"
(Bundestag + deren Fachkreisen) daß lediglich 350.000 damit Probleme haben werden ??? Das ist mal wieder ein Beweis für die Fachkompetenz dieser Gremien....
wenn man sich mal überlegt, was die dann für Müll sonst noch produzieren und vor allem bis zur Gesetzesvorlage bringen !!! Und noch was: Als Grund für
die Beimischung mußte mal wieder die Umwelt herhalten.... wenn das nicht gemacht wird, passiert was gaaanz schlimmes und wir Deutschen sind natürlich
daran schuld.... zumindest mit dem Unterton wird das immer verkauft. Offensichtlich ist die Umwelt plötzlich völlig egal, wenn genügend Lobbyisten in den
schon erwähnten Gremien die kommende Wahlunterstützungsgeldpumpe erwähnen und mit Ausfall der selbigen drohen.... anders ist es nicht zu erklären, daß
auf eine Aussage des Verband der Kraftfahrzeughersteller hin (von denen ist die Zahl 3,3 Mio), die Geschichte gestoppt wird. Alle anderen Argumente (die bei
weitem sinnvoller und ökologisch belegbarer sind) sind beim Gabriel und seinen Konsorten auf taube Ohren gestoßen..... sehr bedenklich, würde ich sagen.
(Quelle: verschiedene + eigene Meinung)
                                                                           
            

Bioethanol... oder wem sein Mopped (Fzg) in Zukunft nicht wurscht ist...........
......der macht was dagegen, denn mit der zukünftig angedachten Beimischung von 10% Ethanol ins Benzin ist dem Motorensterben
"Tür und Tor geöffnet"
Hintergrund ist folgender Sachverhalt:
Noch ist es nur ein Entwurf: Möglicherweise müssen Ottokraftstoffen ab 2009 zehn Prozent Bio-Ethanol beigemischt werden. Motoren,
die das nicht vertragen, können dann nur noch mit Super Plus betankt werden. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes soll abgesahnt
werden. Normalbenzin kostet so viel wie Diesel. Diesel kostet mehr als Super. Und wer dachte, dass die Verbraucher-Verwirrung nicht
schlimmer werden kann, hat noch nichts vom neuesten Beschlussvorschlag im Umweltministerium gehört. Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird,
könnte in Ottokraftstoffen ab 2009 eine Beimischung von zehn Prozent Bio-Ethanol ("E10") statt bisher fünf ("E5") zur Pflicht werden. Weil
viele Benzinmotoren diese erhöhte Quote nicht vertragen, bleibt nur das Ausweichen auf die einzige Kraftstoffsorte, die bei fünf Prozent bleibt.
Und das ist das teure Super Plus.
Unklare Zahl der Betroffenen
Das Problem bei Ethanol: Der Trinkalkohol kann die Kunststoffe in den Benzinleitungen und Dichtungen lösen. Bisher gibt es keine veröffentlichten
Listen der Hersteller, welche Wagen E10 vertragen und welche nicht. Der ADAC spricht von "millionenfachen" Bestandsfahrzeugen, der Verband
der Automobilindustrie (VDA) nennt die Zahl von "nur" 375.000* Betroffenen, die auf Super Plus umsteigen müssten. (Das* halte ich für glatt gelogen)
Von Volkswagen können diese Zahlen nicht stammen. Auf Nachfrage von stern.de erklären die Wolfsburger, dass ab Modelljahr 2007 alle Benziner
E10-tauglich sind. Was mit den älteren Baujahren ist, wird zurzeit Stück für Stück genau geklärt. Eine Arbeit, die auf alle Hersteller zukommt. Laut
Kraftfahrtbundesamt sind mehr als 35 Millionen Benziner-Pkw zugelassen. Da die Diskussion um die Beimischung von Biokraftstoffen relativ neu ist,
dürften vor allem ältere Autos Probleme mit Ethanol haben.
Der ADAC ist empört über die Pläne, die Pflichtbeimischung von Ethanol auf zehn Prozent zu steigern: "Bei diesem Thema haben Politik, Landwirtschaft,
Hersteller und Mineralölwirtschaft Hand in Hand gearbeitet, und der Autofahrer muss die Zeche bezahlen, das ist unerträglich", sagt ADAC-Präsident
Peter Meyer. Zumindest die Mineralölindustrie wäscht ihre Hände in Unschuld. "Wir reißen uns nicht darum, Ethanol beizumischen", erklärt Barbara
Meyer-Bukow vom Mineralölwirtschaftsverband. "Wir werden eine Schutzsorte für E10-untaugliche Wagen anbieten, und das wird Super Plus sein."
Und das kostet etliche Cent mehr. Der ADAC sieht den Entwurf des Umweltministeriums darum als "Versuch, unter dem Vorwand der Umweltfreundlichkeit
die Autofahrer zu nötigen, neue Autos zu kaufen oder teuren Sprit zu tanken, den sie gar nicht brauchen."
Ethanol kann in Reinform (E100) oder als "Mischkraftstoff" mit einem Anteil an fossilem Ottokraftstoff (z.B. E85, E50) zum Einsatz kommen. Dabei muss
jedoch berücksichtigt werden, dass es aufgrund seiner polaren Hydroxylgruppe reaktionsfreudiger ist als Kohlenwasserstoffe. Manche Elastomere quellen
bei Kontakt mit Ethanol stark auf, auch Farbanstriche sind damit nicht immer verträglich. Dies erfordert in Fahrzeugen und in der Logistikkette den Einsatz
geeigneter Schläuche und Dichtungen. Ethanolhaltige Kraftstoffe wirken zudem korrodierend auf Leichtmetalle und Stahl bedingt durch den höheren Wassergehalt.
Bei hohen Ethanolkonzentrationen kann auch eine direkte Einwirkung des Ethanols auf Aluminium, Magnesium, Kupfer, Blei und Zink erfolgen. Aber wenn die
Maschine steht (z.B. Winterpause) kann sich der Alkohol (durch Kontakt mit Metallen) zu Essigsäure umwandeln. Und das greift unedle Metalle an, Alu (Motorteile)
und Zinn (z.B. Vergaserschwimmerkammer).
Nächstes Prob: Alkohol hat nur den halben Brennwert von Benzin, aber fast die gleiche Dichte. Ergebnis: Der Motor läuft magerer und somit heißer.
Genauere infos unter:
http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/m_archiv/Pressemeldungen/Beimischung_von_Biokraftstoff.asp?ComponentID=208046&SourcePageID=20057&location=33
Wer sich das nicht gefallen lassen will...... ich hätte da einen interessanten link:
Hier gibt's ne Petition gegen den Ökosprit
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=610 
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !!!!! Widerspruch ist der erste Weg....... Widerstand der letzte, wenn auch der effektivere !!!!
(Quelle: FJ-Forum)

 

Schadstoffklassen für Moppeds... ist nicht
Für Moppeds haben die Schadstoffnormen (derzeit) keine Relevanz, da sich hier die KFZ-Steuer ausschließlich über den Hubraum
berechnet. Derzeit gibt es als schärfste Norm die Euro 3 und die müssen alle Moppeds die neu auf den Markt kommen erfüllen.
Hier gibt es die Sache zum komplett Durchlesen, gescannt aus der Zeitschrift 2 Räder
(Quelle 2Räder 2/07)  
                                  

Nette Story zum Thema AUK
In der Motorrad 9/2006 gab es einen netten Artikel zum Prüf/Meß-Verfahren der neuen AUK und.... einen kleinen Satz, der nicht
nur mir etwas bedenklich vorkam. Hieß es doch da, daß die Hersteller von der ihnen eingeräumten Möglichkeit, die Grenzwerte
je nach Modell zum Teil deutlich nach oben zu korrigieren, gebrauch machen. Da stellt sich dann die Frage: Was soll der Quatsch ???
Es wurde doch immer mit der Umwelt argumentiert, wenn jedoch die Industrie Grenzwerte nach Schrotflinte + Gießkanne selber festlegen
kann/darf, ist das Argument nicht mal des Papier wert, auf dem die AUK ausgedruckt wurde. Und weil wir gleich noch beim Thema sind,

der ausgedruckte Bericht muß als Nachweis mit den Fzg-Papieren mitgeführt werden... was soll den der Scheiß ? Ich dachte, die AUK ist
Bestandteil der HU und nur wenn die bestanden wurde, wird auch die Plakette erteilt. Umkehrschluß: wenn keine AUK > keine Plakette,
warum also den blöden Wisch mit schleppen ?? Damit die Trachtengruppe vom MC Grün/Weiß erkennen kann mit welchem Wert bestanden
wurde ??? Interessiert die das wirklich ?
?
Die Story hierzu kam von einem Arbeitskollegen, der mit seiner Fire Blade normalerweise Nachrüst-Dämpfer "ohne" fährt und wegen der
unten genannten TÜV-Aussage (Keine Grauzone ...) lieber wieder den Originalen dran geschraubt hat. Er also zum TÜV, normal HU und
dann AUK.... Adapter dran, Manschette fest gezogen und....... Pfeifendeckel..... nix mit 0,3 Vol % CO... Die Mühle kam nie unter 1,0 eher
darüber. Das ging 5 - 8 Prüfzyklen so, dann plötzlich der erstaunte Ruf des Prüfers: "Daaa...haben sie s auch gesehen ??? Da war doch
gerade 0,3 ... oder ???!!!!! Sie haben es doch auch gesehen ????"
Tja, wenn man sooo ein Angebot bekommt, sagt man sicher nicht NEIN....
hat er dann auch nicht und....... eine "ohne Mängel" Plakette erhalten !!
!
(Quelle: motorrad 9/2006)
                                              


Weltweit einheitliche Prüfzyklen
Einen weltweit einheitlichen Prüfzyklus für Emissionen von Motorrädern hat das "Weltforum zur Harmonisierung der Vorschriften für Kraft-
fahrzeuge", das den Vereinten Nationen in Genf angegliedert ist, abgenickt. In dieser Testreihe wird ein 3-teiliger Zyklus simmuliert, der
dem "natürlichen" Fahrverhalten eines Moppeds näher kommt, als die bisherigen Prüfungen. Durch die Homologation und auch weltweite Ver-
einheitlichung hofft die Motorradindustrie auf  Kostensenkungen.... die natürlich nicht an die Kunden weiter gegeben werden wird.....
(Quelle: motorrad 8/2006)
                                         

Keine Grauzone bei der AUK für Nachrüstdämpfer ohne Kat
Da ich mittlerweile immer öfter Ansprechpartner für knifflige Fragen bin, kommt auch für dieses Thema eine Aussage aus erster Hand.
In der Vergangenheit war es durchaus üblich, sein Mopped mit einem EG-konformen Nachrüstdämpfer zu bestücken (Defekt, Optik, Sound).
Durch die zunehmende Verbreitung von Katalysatoren war hier eine Grauzone entstanden, die erst mit der AUK eine "Legalisierung" bekam.
Auf meine Anfrage beim TÜV Süd bezüglich der Grenzwerte bei der AUK (0.3 + 4,5 Vol-% CO) nach einem katfreien Dämpfereinbau,
bekam ich folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Franke,
die StVZO kennt zum Glück keine prüffreie Zone.
(Ach ??? Das ist mir neu...)
Für GKAT Krafträder bis Abgasschlüsselnummer 12 können auch EG Typgenehmigte Auspuffanlagen ohne
KAT verbaut werden. Hier gilt dann der Grenzwert von 4,5 Vol. % CO im Leerlauf.
Allerdings sind die KFZ Papier gem. § 27 StVZO ändern zu lassen und der GKAT Eintrag muss entfernt werden.
So, nun wissen wir Bescheid...... Gut, daß wir verglichen haben.....
(Quelle: eigenen Recherche 30.4.06)
                                                                   

Die AUK ist jetzt sicher....
Im Zeitungsartikel der Freisinger Nachrichten vom 8.3.06 steht es schwarz auf weiß: Die AUK ist ab 1.4.06 für alle Moppeds,
Quads und Trikes ab 50 ccm und Bj nach 1.1.1989 Pflicht. Auch eine Kostenaussage wurde endlich (ob verbindlich...???) ge-
macht: 18 Stecken soll die "Gaudi" kosten..... Wofür jedoch (siehe Artikel unten) ist fraglich und der Nutzwert bleibt zweifelhaft.
Ich habe den Original-Ausschnitt hier noch mit aufgeführt, dann kann jeder selber lesen..... sofern man es entziffern kann.

(Quelle: Freisinger Nachrichten 8.3.06)     
                                                                      

Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) frühestens 1.4.06
Die AUK verzögert sich nun doch noch ein Stück, da die unterschiedlichen Minister noch nicht wirklich unterschrieben haben.
Erst der Jetzige (Tiefensee) hat seinen "Servus" darunter gesetzt, aber der Wisch muß noch durch den Bundesrat, das wird
mindestens bis 1.4. aber max. bis 1.7.06 dauern. Bis dahin ist eine "Gnadenfrist" am laufen, danach wird bei Leerlauf (ohne Kat)
bzw. erhöhtem Leerlauf (mit Kat) das CO gemessen. Das Ganze ist in der HU mit drin und erfordert keine zusätzliche Plakette,
kostet aber zwischen 20 und 35 Öcken.
Eine kleine Story zu dem Thema noch: Unser "Mauerer" war neulich beim TÜV und hat da mal wegen diesem Unfug nachgefragt.
Die sagten ihm dann, daß sie noch überhaupt nicht wüßten wie sie das messen sollten und keinerlei konkrete Werte usw. hätten.
Ich denke mal, daß da noch ein paar sehr "lustige" Geschichten auf uns zu kommen werden..... Ein klarer Fall von:
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille, aber Hauptsache alle verfallen in wilden Aktionismus.....

In der Motorrad News 1/2006 war ein sehr ausführlicher Artikel, der genau die Aussagen unseres Mauerers bestätigen. Damit
die Messung richtig verläuft, muss/soll der Meßrüssel ! 30cm ! tief in den Auspufff.... ein Brüller !!! Dann muß alles abgedichtet
sein (bei der Menge an unterschiedlichen Auspufftöpfen ein Irrsinn) und bei 2-Taktern verreckt die Meßsonde..... ein Traum !
Dann kommt noch die Sache mit der erhöhten Drehzahl, denn bisher existiert noch keine verbindliche Datenbank über die korrekten
Werte. Weil wir gerade bei Werten sind: G-Kat darf 0,3% CO haben, normale+U-Kat Moppeds 4,5%.... das Geile an der
Geschichte ist aber, daß NUR das CO gemessen wird. Wir rufen uns nochmals in Erinnerung: es geht ja vordergründig um die
Umwelt.... wenn man jedoch das CO runter kurbelt (problemlos möglich) steigt der Anteil an NOX und unverbrannte CH´s ....ääähm
Umwelt..... oder was ??? Wir sehen: alles Unfug und unvergorenes Zeug, aber dafür greifen die Chaoten 30 Öcken ab...einziger
Trost: selbst U-Kat Moppeds mit katfreiem Nachrüstdämpfer schaffen die Prüfung

(Quelle: BN 2/06 / Motorrad News 01/2006)

Abgasuntersuchung oder besser Umweltuntersuchung (UU)
"Dank" der Regierungswechselei hat sich die Sache mit der UU doch nicht verzögert....... Ab 01.01.2006 kommen nun auch
Moppeds mit Erstzulassung nach den 1.1.1989 in den zweifelhaften Genuß einer Abgasuntersuchung. Diese Info habe ich auf
Nachfrage beim Zentral-TÜV als e-mail Antwort vom TÜV Garching/München erhalten. Neben dem berühmten "Rüssel im
Auspuff" (CO-Wert) wird auch noch eine "subjektive" Geräuschbeurteilung kommen. Dann werden auch noch elektronische Teile
(ABS) und so Quatsch mit auf Funktion getestet. Das alles wäre, außer den  Zusatzkosten, noch kein Problem, aber zeitgleich
läuft auch noch eine Studie, wie man den Unfug noch verschärfen könnte !!!! Originaltext:
Bei der vorgesehenen Untersuchung zur Beurteilung des Abgas + Geräuschverhaltens der Krafträder, handelt es sich
nach der Einschätzung des Verkehrsministeriums nur um eine Einstiegslösung auf niedrigem Niveau. Parallel zu ihrer Ein-
führung soll mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, welche Möglichkeiten zur Verschärfung der
Untersuchungen bestehen

Meine Vermutung: Plakette auf den Töpfen, damit selbst der dümmste vom MC Grün/Weiß sofort sieht ob das ein legales
Rohr ist oder der Rennauspuff. Tja, jetzt kann man versuchen ein Mopped vor Bj. ´89 zu kriegen oder wir versuchen den Scheiß
zu kippen........ Die BU und andere Institutionen wären bestimmt ein guter Weg um da was auf die Reihe zu kriegen.

(Quelle: e-mail, BN,motorrad/Herbst 05)

Abgasuntersuchung (AU) ab 2006 ?!?
2 Jahren dürfen wir noch ohne, aber ab 2006 sollen/müssen alle Moppeds ab Erstzulassung 1990 genau wie Autos regelmäßig
zur AU. Verkehrs- und Umweltministerium haben einen solchen Entwurf ausgearbeitet. Das entsprechende Gesetz dazu ist
zwar noch nicht rechtskräftig, gilt aber für Politik und Motorradindustrie als beschlossene Sache ! Soviel ist aber schon
sicher: Die AU wird ab 2006 als Teil der alle 24 Monate fälligen HU (TÜV) von Tüv, DEKRA oder einer anderen, zuge-
lassenen Prüforganisation (kann auch ein Händler sein) an allen Moppeds und Leichtkrafträdern mit EZ ab 1.1.1990 obli-
gatorisch durchgeführt. Seit 1990 gibt es für Moppeds einen Grenzwert für den Kohlenmonoxydgehalt im Abgas bei Standgas.
Kosten soll der Unfug in etwa so viel wie beim Auto (warum sollte das auch billiger sein), also rund 35 Öre. Geprüft werden
u.a. die korrekte Einstellung der Vergaser- bzw. Einspritz- und Auspuffanlage, sowie die Funktion der Abgasreinigung wie
Kat oder SLS. Anders als beim Auto wird das Ergebnis der AU Bestandteil der HU sein. Wer also mit defektem Kat unter-
wegs ist, bekommt ab 06 auch keine Plakette mehr. Stichtag für die neue Pflichtuntersuchung wird vermutlich der 1.1.2006
(Quelle: mopped 02/04)


Umweltuntersuchung für Moppeds
Ab 1.1.06 will das Bundesverkehrsministerium eine Umweltuntersuchung (UU) für Moppeds einführen,
die zusammen mit der HU erfolgt. Dadurch ist kein 2. Aufkleber notwendig, aber kosten wird der Dreck
zwischen 10 und 30 Stecken zusätzlich. Betroffen sind alle Leichtkrafträder und "richtigen" Moppeds ab
Erstzulassung 1.1.1989. Der CO-Gehalt wird im Leerlauf gemessen und bei Kat-Geräten bei 2000-
2500 U/min. Auch die Geräuschuntersuchung soll Bestandteil der HU werden, nach subjektiver Beurteilung
mißt der Prüfer bei Auffälligkeiten das Standgeräusch
(Quelle: motorrad 7/05)
                                          

EU-Abgasnorm greift ab 1.7.04
So, jetzt greift die Euro-2-Norm bei neuen Moppeds. Die Schlüsselnummer in Euerem Fzg.-Papieren
gibt Aufschluß über die jeweilige Schadstoffklasse, alles weitere könnt ihr dem Artikel unten aus der
motorrad 16/2004 entnehmen.

(Quelle: motorrad 16/04)   
                                                   

Und wieder mal ein bissel mehr zahlen
Die tolle Grünen-Mutti Gila Altmann hat letztes Jahr einen Furz (auf bayrisch Schoaaß) gefrühstückt
und ist dann auf die tolle Idee gekommen, daß wir ja da noch ein paar 100.000 Moppedfahrer haben,
die ja ganz bestimmt keinen Kat ihr eigen nennen. Tja, kein Kat = absolute Umweltsau und damit auch ein
prima Geldscheißer
. Also Taschenrechner raus und tip, tip, tip..... aaah, da kann man ja richtig Kohle machen.
So sollen alle die keinen BMW-Staubsauger oder sonst irgendwie weichgespülten Kathobel fahren, so gut
70 DM (sorry 35,79 KUNSTWÄHRUNG) pro 100ccm zahlen. Als damals die  Katgeschichte mit dem Auto kam
und ein paar Anbieter Nachrüstteile für Moppeds anboten, wurde für diese Dinger jedoch kein Steuervorteil
gewährt. Die Begründung: Die !paar! Motorräder fahren nicht soviel und es ist verwaltungstechnisch nicht
rentabel. Klartext: Die !paar!, die früher nicht der Rede wert waren, werden jetzt zum Umweltsünder
der Nation. Absolut nachvollziehbar....... oder ?!?!
Also ich für meine Teil kriege bei dieser Argumentation
sooo´n Hals.
Wer der Tante mal so richtig die Meinung zum Thema geigen möchte:
http://www.gila-altmann.de         
Abgasnorm.jpg (20069 Byte)

Jetzt sehe ich bereits alle im Geiste rechnen und die Geschichte mit 2006 in weiter Ferne stehen.
Außerdem sind dann ja noch die Wahlen und, und, und...
Aber laßt euch gesagt sein, daß eine Steuer die erstmal so richtig Kohle bringt, auch von einer neuen
Regierung nicht abgeschafft wird !!! Mal abgesehen davon, daß sich unsere "Volksvertreter", als glorreicher
Vorreiter des Umweltschutzes, auf dem Weltklimagipfel in Japan seinerzeit schon fast ungefragt die
Senkung der CO2 Emissionen von 1990 - 2005 um 25% auf die Fahnen geschrieben haben. Das ist schön
und gut, für die Umwelt sollte was getan werden. Wir und unsere Erben leben schließlich hier, aber warum
dürfen dann unsere Obrigen mit Panzerlimousinen mit 25 - 45 Litern Verbrauch durch die Gegend heizen und
keine Sau interessiert das ??
Ein Verteidigungsminister, der mal schnell zum vögeln fliegt und die ganzen
anderen Burschen zu sog. Informationsbesuchen nach weiß-der-Geier-wohin fliegen, nur um dann mit einer
Info heim zu kommen, die bereits ein Arbeitskreis ca. 4 Monate vorher schriftlich festgehalten hat ??
Auch
die gute Gila hat ihre Drag Star mit einem Kat nachrüsten lassen, aber was die Gaudi kostete steht nicht drin.
Und daß die Moppedkats
(als sie auf'm Markt angeboten wurden) wegen Geringfügigkeit der Nutzer (Klartext: es
waren zu wenig Moppedfahrer unterwegs)
nicht steuerlich gefördert wurden (wie beim Auto), will heut auch keiner
mehr wissen. Statt dessen wird die Moppedindustrie angepflaumt warum nix getan wird/wurde. Es bestand ja
(siehe Förderung) kein Handlungsbedarf. Es ist furchtbar einfach, nur zu meckern, wenn es einem in den Kram
paßt, aber mal zu sagen: OK damals wurde die Sache falsch eingeschätzt, aber jetzt sollte man was machen und
zwar verträglich für alle, das geht diesen selbstherrlichen Parlamentariern nicht in die Birne.
Ach ja, bevor ich es vergesse: die Buben (und Mädels) haben noch so eine SUPERIDEE, sie wollen zur Abgas-
messung
(die ja auch nix zusätzlich kosten wird, ha,ha ) noch gleich das Geräusch messen. Na gut werdet ihr jetzt
denken, das machen die mit'm Ohr ja eh schon und ein kaputter Topf wird beanstandet. Also Soundtüte weg,
Staubsaugertopf dran und für 1/2 Std. TÜV geräuschmäßig von jedem "Fusselgolf" versägt werden. Von wegen,
die wollen eine Prüfplakette am Rohr anbringen
(wie die auch immer halten soll ...) damit jeder noch so Dusselige
vom MC Grün/Weiß sofort sieht:
KEINE Plakette = nicht geprüft = zu laut >>> Anzeige und den ganzen restlichen Käse !!
So schaut´s für die Zukunft aus, Freunde !!! Wer nicht grad mit einem Mopped der frühen Geburt (vor Nov 1980)
"gesegnet" ist, kann sich gleich mal in den Keller bewegen, die ganzen Renntüten oder ausgeräumten "Orginalrohre"
holen und diese in der Gebrauchtwarenzeitung inserieren.
Was können wir tun ?
Ich denke am besten wird es sein, wen wir uns mal so richtig die Meinung zu diesem absoluten Unfug von der Seele
schreiben. Geht auf ihre Seite, registriert euch (ihr kriegt dann ein Paßwort) und dann könnt ihr auf ihre Standpunkte
und die bereits geschriebenen Kommentare auch was ablassen. Bezeichnenderweise, sind zum Thema Lärm+Abgas-
quatsch die meisten Sachen geschrieben worden, so ungefähr im Verhältnis 70% nur dafür !! Und man glaubt es kaum:
fast alle hätten ihr am liebsten eine auf die Mütze gehauen....

(Quelle: BN 1+8/01)   
                                 


Grüne "aller" Länder gegen Recycling-Direktive

Die Grünen aus Deutschland, Belgien, Italien und Irland unterstützen den SPD´ler Bernd Lange mit
seinem Änderungsvorschlag, Mopeds von der EU-Recycling-Direktive auszunehmen. Jetzt hoffen wir,
daß es endlich zum Schluß mit diesem Unfug kommt.
(Quelle: motorrad 5/´99)

Abgasgrenzwerte aus Deutschland
Am 6.11.98 veröffentlichte die MVEG die gepl. Abgaswerte und legte gleich eine Studie der Europ.
Moppedkonstrukteure mit einer Preis/Leistungsanalyse bei. Aber typisch deutsch, wurden von den
"unseren" nur ein Teil der Studie (der, der Ihnen in den Kram paßte) berücksichtigt und ein Vorschlag ein-
gebracht, der eine Anpassung an die Autolimits vorsieht. FEMA + Motorradindustrie haben diesen
scharf kritisiert und so wurde die Sache auf eine spätere Sitzung (Anf. `99) vertagt. Die Grenzwerte
(In der BN 1/`99 genau aufgelistet) wären mit den kürzlich veröffentlicheten Kalifornischen vergleichbar.
(Quelle: BN 1/`99)

Ozonfahrverbot
Heuer hat die Ozonverordnung mal wieder zugeschlagen. In Baden-Würtemberg durften nur noch Kat-
Fzg. in einigen Städten fahren. Da bis auf ein paar Ausnahmen Moppeds nicht mit solchen Dingern
ausgestattet sind, war auch hier für uns Krad´ler Feierabend. Jetzt ist allerdings eine Studie der Uni
München am rumgeistern, die besagt folgendes: Ozongefahren überschätzt, nur wenige Menschen
(Allergiker) haben Probleme. Und das beste zum Schluß, "..in Großstädten mit intensiver Luftver-
schmutzung könne Ozon, das Schadstoffe angreiffe, sogar zur Luftverbesserung beitragen."
Oha,
so ist das also, wie man sich doch irren kann. Fazit bei Stinkluft in der City: Den Kat raus (Denkanstoß
an alle BMW-Fahrer) und Gaaaaas.
(Quelle: Motorrad 18/`98)

Und nochmal Ozon (weils so lustig ist)
Gleich zu Anfang ein Zitat von Felix Stenschke, Pressesprecher des hessischen Verkehrsministeriums:
"Da hält sich keine Sau dran, weil das babylonischer Bürokratismus ist." Auskennen tut sich eh
keiner mehr, da der Bund den Ländern freimütig überlässt, was eine schadstoffarmes Mopped ist. Eine
genaue Auflistung ist in der Motorad 19/98 Rubrik Magazin mit dem Titel "Lachgas" abgedruckt.
Quintessenz der ganzen Geschichte ist auf alle Fälle, daß man in Baden-Würtemberg ein Mopped
fahren darf, daß man an der Landesgrenze Hessen stehen lassen muß. Sehr sinnig, aber im Zweifelsfall
hat man halt immer einen Schlafsack dabei und dann ist man auf dem Weg in den Urlaub. Oder man ist
Pendler und kann nicht mit dem Bus fahren. Da sich die Herren vom MC Grün/Weiß bezüglich der
Überwachung eh ziemlich verarscht vorkommen, werden Ausreden nicht weiter nachgeprüft.
(Quelle: Motorrad 19/`98)

Umweltbericht
Unser Umweltminister hat wieder einmal zugeschlagen !! Wenn man sich mal überlegt, für was die
unser Geld einsacken: In der fünften und letzten Version seines Berichts heißt es, daß es Mopped-
parkplätze nicht mehr geben soll, Wohngebiete mit Hindernissen für diese ausgestattet werden
sollen und von allem, was mehr als 100 PS hat wird abgeraten. Wie krank muß man denn sein, wenn
man nicht begreift, daß jedes Zweirad, von der Produktion bis zum Ersatzteilträger, nur einen
Bruchteil dessen an Umwelt belastet wie eine dieser Blechkisten. Besonders die Panzerlimousinen
unserer Politiker sollten mal mit einer Ökobilanz versehen werden, da wirds einem wahrscheinlich
schwindlig
.
(Quelle: BN 10/`98)

Gebrauchtteile, bis 70% günstiger
Das ist doch was für den aktiven Umweltschutz und zeigt, daß die Recycling-Verordung für Moppeds
nicht benötigt wird: Das Motorrad Recycling Center (MRC) Tel: 05723/6565 hat gebrauchte Original
Ersatzteile aus Lager. Da diese um bis zu 70% günstiger sind, hat auch der Geldbeutel was davon. Und
wie so oft sind auch diese Burschen im Netz vertreten. Infos + Bestellung: http://www.mrc-gmbh.com.
(Quelle: Motorrad 24/`98)

Anfang

 

 

 

Günstige Übernachtungsmöglichkeiten
 

Biker Farm in Spanien
Für alle, die in Spanien (Ostküste bei Valencia) mitm Mopped rum fahren, aber auch gern unter
ihresgleichen sein/bleiben wollen, wäre die Biker Farm von Matthias + Silvia sicher die richtige
Wahl. Unter http://www.bikerfarm.net/index.html gibts alle Infos in Deutsch und Englisch
(Quelle: BN 4/09)  
                            

Wo gibts günstige und bikerfreundliche Übernachtungsgelegenheiten, wenn ich eine längere Tour
plane ?!? Endlich wird diese oft recht heikle Frage durch die Initiative "Shake Hands" beantwortet.
Zunächst nur im  Bundesgebiet, später aber auch europaweit könnt Ihr Euch bei: Münster Traveller
Service, Initiative "Shake Hands" Gartenstr, 4, 56269 Marlenhausen Tel.: 02689/3568  Fax: /7060
nach privat zur Verfügung gestellten Gästezimmern erkundigen.
(Quelle: BN 10/`98)

Anfang

 

 

 

 

 

Stufenführerschein und neuer Lappen


In den Führerschein kommt Bewegung

Stufenführerschein A2 ab 2013 mit 48 PS
Nach dem 18.1.2013 dürfen Fahranfänger mit der altren klass A(beschränkt) und der neuen A2 auch Moppeds mit
48Ps fahren. Das Leistungsgewicht wurde auf 0,2kW/kg begrenzt, somit muß die Maschine mindestens (bei voller
Ausschöpfung der Leistung 175kg wiegen. Kleines Manko an der Sache: wer seinen Lappen nicht bis Ende 2012 ge-
macht hat (Lappen A2)...hat die Arschkarte nach den 2 Jahren Begrenzung gezogen > Man muß NOCHMAL eine
"Aufstiegsprüfung" ablegen.
Quelle: motorradonline.de
                                               

 

 

 

EU-Führerschein in der Schwebe
Die 3. EU-Führerscheinrichtline liegt auf dem Eis. Im Juni weigerten sich einige Mitgliedstaaten, einem Zwangs-
umtausch zuzustimmen. Frühestens im Oktober steht erneut eine Entscheidung darüber an. Bei den Motorrad-
klassen kam es zu einem Kompromiss, demnach soll der Direkteinstieg ab 24 Jahren einheitlich eingeführt
werden und das Mopped 48 statt bisher 34 PS leisten dürfen...... ok 35 statt 25 kW..... aber ich hasse diese
Werte. Dazu gab es noch ein paar Aussagen bezüglich A1 (16 Jahre), A2 (18 Jahre) und A (20 Jahre). Aber,
wie gesagt... das ist momentan noch in der Schwebe, bis alle "Ja" sagen.
(Quelle motorrad 16/05)
                                         

 

Neue Führerscheinklassen in der Übersicht

(Quelle: AvD motor und reisen März 2005)
                                                                          

Zwangsumtausch jetzt doch !!!
Nun ist es doch durch, Das Europaparlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit einem Bericht zu,
nach dem der Zwangsumtausch innerhalb von 10 Jahren erfolgen soll. Die EU-Kommision hatte in ihrem
Vorschlag auf eine Zeitvorgabe verzichtet. Der EU-Rat muß noch zustimmen.
(Quelle:  Freisinger Tagblatt 24.2.05)
                                                                 

Zwangsumtausch ?!? oder nicht ?
Der Verkehrsausschuß (hmm...ist Ausschuß nicht immer Abfall...?!?) des Europ. Parlaments will, daß
nationale Führerscheine binnen 10 Jahren gegen einheitliche EU-Fahrausweise (Scheckkarte) ausgetauscht
werden. Wer diesen bereits besitzt, hat 10 Jahre länger Zeit (für was? noch mal tauschen ?) Danach werden
die Teile alle 10 Jahre neu ausgestellt (tolle Geldmaschine für die Behörden!). Ob die einzelnen Staaten
medizinische Tests vorschreiben, bleibt ihnen überlassen. Die EU-Verkehrsminister wollen auf den Umtausch-
zwang verzichten, wer sich jetzt letztendlich durchsetzt ist noch unklar. Allerdings existieren in der EU derzeit
110 verschiedene Führerscheine und allein in Bürokratendeutschland momentan 5 gültige Versionen !!!
(Quelle motorrad 04/05)
                                           

MPU und andere Barrieren
Wer bisher mit mehr als 1,6 Promille oder mehrfach mit 0,5 Promille erwischt wurde, konnte mit dem
klassischen Führerscheinentzug rechnen, noch dazu gab es die berühmt/berüchtigte MPU. Wer bereits
in den "Genuß" dieser "Untersuchung" kam, wird mir zustimmen, daß es irgendwie den Anschein hat, als
wollte die MPI, bzw. die ihr angeschlossenen Dienstleister nur an der schnellen Kohle interessiert sind.
Die 40% Durchfallquote spricht wohl eine eindeutige Sprache. Eine Besonderheit sollte uns ebenso zu
denken geben: Die MPU gibt es N U R in Deutschland !!! Warum denn das, wird sich der geneigte Leser
jetzt denken..... Tja, warum, das ist eine sehr gute Frage, die hier nicht zu erklären ist. Jetzt kamen schon
vor ein paar Jahren ein paar findige Führerscheinlose auf die Idee, ihren Lappen im benachbarten Ausland
zu machen. Bisher wurden diese und auch sog. internationale Führerscheine als in Deutschland ungültig
eingezogen und der Besitzer wegen Fahren ohne Erlaubnis noch verknackt. Das ist seit 29.4.04 anders:
Unter dem Aktenzeichen C 476/01 (http://www.curia.eu.int) hat der Europ. Gerichtshof entschieden,
daß Deutschland alle anderen EU-Führerscheine anerkennen muß. Auch wenn ein Deutscher seine Lizenz
in einem solchen Land erworben hat, kann er damit in Deutschland fahren, denn es ist unerheblich, wo er
seinen Wohnsitz hat. Einzige Einschränkung: wenn im betreffenden Land eine sog. Residenzpflicht
herrscht, muß der Besitzer auch nachweisen, daß er tatsächlich die vorgeschriebene Zeit dort wohnt. In
Tschechien, gibt es diese Pflicht nicht, auch keine MPU und damit ist die Sache recht einfach.....
Durchgeboxt hat eine Gewisser Hr. Säftel, seines Zeichens Dr. jur. das Gesetz und seine Aussage deckt
sich in etwa mit der meinen: "Die MPU hat noch keinen nachweisbar charakterlich verbessert. Und wer
zu diesem Personenkreis gehört, fährt auch ohne Führerschein". Soweit Rechtsanwalt Dr. jur. Säftel, das
MPI (Medizinisch-Psychologische-Institut) in Kaiserslautern sieht das natürlich gaaaanz anders, ebenso
wie der TÜV Süd.
(Quelle BN 2/´05)
              


Ab 1.1.1999 wird es nicht nur einen neuen EU-Führerschein in Scheckkartenformat geben, sondern
jeder der das 25.Lebensjahr erreicht hat, kann sofort den ungedrosselten Führerschein erwerben.
Das heißt, ab 25 bekommt man die  Klasse A (alt: 1) ohne Leistungsbeschränkung (wenn man von dem
98PS Müll mal absieht). Für 18 - 20 jährigen gilt dann die Beschränkung für Neulinge (alt: 1a), das sind
leistungsbeschränkte Moppeds bis  25 kW und nicht mehr als 0,16kW/kg-Leergewicht. Und dann
noch den allseits beliebten A1  (alt: 1b) bis 125 ccm und 11kW; für 15-17 jährige mit Speedlimit bis
80 km/h. Die Klasse M ist dann noch für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mir 50 ccm
und max. 45 km/h ab 16 Jahre
Noch so am Rande: Es gibt noch die Klassen: B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, die sind dann
fürs Auto, Omnibus (mit + ohne Anhänger) Lastwägen und der gleichen. Wen´s genau interssiert, übers
Netz (CX500C@hotmail.com) kann der ganze Glumbatsch abgerufen werden.
Gibts allerdings jetzt (23.1.99) auch in der Motorrad 3´99 zu lesen. Seite 66 / 67 gibt einen Überblick
über die Zweiradlappen.
(Quelle: BN 10/`98 // BildWoche 2/99 // Motorrad 3/´99)

Anfang

 

 

Dem Diebstahl keine Chance

Hoffentlich Arroganz versichert........
Zum Thema Diebstahl und Versicherung wurde bestimmt schon viel geschrieben, so auch
in der mopped-Ausgabe 04/2004. Allerdings wurde hier in ausführlicher Form auf viele, sehr reale
Entwendungsformen eingegangen. Es handelt sich um einen fast A4-formatigen Artikel und ehrlich ge-
sagt wäre der für diese Seite zu umfangreich. Daher habe ich das Ganze eingelesen und ihr könnt es
unter der MS-mail anfordern, es wird dann als word.doc an euch geschickt. Oder Ihr holt auch die
April-mopped und seht auf Seite 32 nach.


Mit einer geklauten XT 500 hat es angefangen. Nachdem Timon Samusch, ihr rechtmäßiger Besitzer,
vor dem leeer Fleck stand, ließ er Taten folgen: Er hat ein Diebstalarchiv im Internet eingerichtet.
Nach Marken sortiert sind schon über 100 Vermißtenanzeigen aufgegeben worden, samt ihrer be-
sonderen Kennzeichen. Es empfielt sich, besonderes beim Gebrauchtkauf eines begehrten Modells
(umgebaute Harley etc.) mal eine Blick ins Archiv zu werfen. Hier jetzt aber auch gleich die URL
http://www.tire.de/wanted/
(Quelle: BN 10/`98)

Diebstahlvorbeugung mit F.E.I.N.
Endlich gibt es ein bundeseinheitliches Nummernsystem, das der Polizei gestattet, gestohlene Gegen-
stände zweifelsfrei zu identifizieren und zurückzugeben. Wie den wenigstens bekannt sein dürfte,
können nicht einemal 10% des gefundenen Diebesgutes den Besitzern zurückgegeben werden, da
die Selbigen nicht zu ermitteln sind. Und so funktioniert die sog. Friedberger-Eigentums-Identifizier-
ungs-Nummer (F.E.I.N.): Der bundesweit vorhandene Gemeindeschlüssel, der jede Straße und jedes
Haus umfasst, wurde vom Polizeidirektor Gerhard Anhäuser ergänzt und an seine Länderkollegen
weitergegeben. Jeder kann sich seine Gemeinde-SchlüsselNR beim Ordnungsamt oder der Gemeinde
unter Angabe der Anschrift, Straße und Hausnummer aus dem Personalausweis geben lassen. Und so
sieht eine F.E.I.N. aus: FB 08 00045 003 PD = amtl. Kennzeichen (Autonummer) zweistellige Gemeinde-
Schlüsselnummer, fünfstellige Nummer für die Straße, bis zu dreistellige Hausnummer sowie zwei
persönliche Initialen. Wenn man seine Nummer hat, kann man diese egal wie auf seinen "Wertsachen"
anbringen. Als besonders gut haben sich Schlagzahlen bewährt, die kann man selbst dann noch sicht-
bar machen, wenn sie herausgefeilt wurden. Also, Nummer ans Mopped und an alle teueren Teile,
auf diese Weise haben auch "Teileschrauber" schlechte Karten und ihr bekommt sichergestelltes
Mat. zurück. Außerdem hat ein gekennzeichnetes Teil oder Mopped schon eine abschreckenden
Wirkung.
(Quelle: AvD motor und reisen 10 Okt. 98)

Anfang

 

Bitumen-Scheiße

Und leider auch eins GEGEN die Biker.......
Max Peter Knoblach wollte mit seiner Kawa Voyager nach Hause, er war auf der 2246 zwischen Rothenburg und
Leutershausen unterwegs, als er einen Birumenfleck übersah... das war am 8.6.2001... seither ist er querschnittsgelähmt.
Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte, daß er keine Chance gehabt hat...wie auch kein anderer an dieser Stelle,
aber das Landgericht Ansbach sah das am 8.2.06 (irgendwie fast logisch) anders !!! Der Gutachter bestätigte eindeutig,
daß man auf nassem Bitumen nicht beschleunigen, bremsen, oder zu große Schräglage einnehmen dürfe, andernfalls ist
ein Sturz unvermeidbar....unabhängig vom Reifenprofil und der Geschwindigkeit. Aussage des Gerichts: er war zu schnell
(so um die 67 km/h) und damit hat er die Gefahrenstellen zu spät erkannt um reagieren zu können. Wobei "reagieren" bei
denen heißt: im Slalom durch fahren und das mit !! 30 km/h !! (Super Idee, wenn man das als Moppedfahrer macht, wird man sicher
von hinten zusammen gefahren.... wäre jetzt interessant, welche Unfall-Alternative da die bessere ist....)
Zum Thema schlampige
Arbeit gab es die üblichen Ausreden bezüglich Wirtschaftlichkeit bzw. ökonomische Verhältismäßigkeit. Einzig die vorge-
schriebene Straßenkontrolle hat das Gericht der örtlichen Straßenmeisterei vorgeworfen und so kam es zu einem 50 : 50 Urteil.
Das hilft dem guten Hr. Knoblach leider auch nicht, denn der ist jetzt richtig fertig mit der Welt und kann weder finanziell noch
nervlich eine weiter Instanz durch stehen. Sein Anwalt allerdings befürchtet, daß der Freistaat in die Berufung geht um die
gesamte Schuld auf Knoblach abzuwälzen: zum einen weil die Brüder generell nie an irgendwas Schuld sind und weil sie auf
diese Weise keinen Präzedenzfall schaffen wollen.
(Quelle: motorad 06/2006)
                                               

Endlich ein Urteil GEGEN die Straßenpfuscher
Das Urteil geht zwar nicht gegen Bitumen aber immerhin gegen die elende Flickerei und dumm-dreisten Aussagen der
überheblichen Straßenmeistereien. Folgendes war geschehen: Moppedfahrer mit nachweislich 40 km/h wir an einer
! 6m langen und 7cm tiefen ! Spurrille ausgehebelt und kommt zum Sturz. Laut Straßenwärter war diese Rille jedoch
überhaupt nicht vorhanden !!! (Klick.....das war grad mein Messer in der Tasche!) Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem
Moppedfahrer 10700 € Schadenersatz zu, weil: Solche Fallen entstehen nicht einfach über Nacht (der Wärter wäre die
Strecke angeblich kurz zuvor abgefahren)
, daher muß sie schon länger existiert haben, es gab offenbar keine ausreichende
Kontrolle, es wurde nicht gesichert und....es wurde einfach nicht behoben. Az 9U38/03
(Quelle: motorrad 18/05 > Deutsche Anwaltshotline)
                                                                                                 

Rückschlag bei rechtlichen Ansprüchen gegen Bitumenflickerei
Rutschen Biker auf einer mit glattem Bitumen geflickten Straße weg, haben sie meist keinen Anspruch auf Schadensersatz !!!
Auf eine entsprechende Entscheidung des LG Osnabrück weist die telef. Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin
(Az. 5 O 3326/04). Ein Bochumer Moppedfahrer klagte, daß er auch mit angepaßter Geschwindigkeit auf einer auf 2km langen,
geflickten Fahrbahn nicht halten konnte. Die Richter wiesen die Klage ab (was auch sonst!): "Der Kläger kann nicht beweisen,
daß er auf einem Bitumenflecken weg gerutscht wäre und bei Straßen mit gravierenden Schäden müsse besonders vorsichtig
gefahren werden."
Soviel dazu, wer hätte eigentlich einen andere Argumentationsweise erwartet??? Da herrscht doch ein gegenseitiges Schutz-
abkommen.......

(Quelle: BN 6/05)
                                

Ausführliche Berichte/Aussagen/Artikel gibt es in folgenden Zeitschriften... und bei mir als Fax oder jpg-Datei
Motorrad 17/2003
Motorrad 22/2003
Motorrad 20/2003


Wenn einer seine Meinung kund tut......
..... kann es sein, daß die Sheriff´s vor der Tür stehen !! So geschehen am 12.08.03, vier Monate nachdem Michael S. einen
bitterbösen Brief ans Straßenbauamt geschrieben hat. Er beschwerte sich über die Bitumenschmiererei am Sudelfeld (die auch
von einem Landtagsabgeordneten per Plakat extrem heftig dargestellt wird)
und nach besagtem Zeitraum wurde der Rechner konfisziert
und auch die Hütte durchsucht. Erstaunlicher Aufwand wegen einer simplen Beamtenbeleidigung !! Sehr bedenklich wird die
Sache jedoch durch die Tatsache, daß einige Tage vor dieser Aktion, ein Moppedfahrer auf dem von Michael beschriebenen
Streckenabschnitt tödlich verunglückt ist.....

(Quelle: motorrad 19/03 + 20/03)
                                 

Bitumen und kein Ende in Sicht.... es wird sogar noch schlimmer !!
Seit Motorrad 2001 die Aktion "Sicher ohne Bitumen" ins Leben rief, sammelten Biker Hinweise auf 736 Gefahrenstellen.
22000 Unterschriften gegen das Zeug wurden Manfred Stolpe überreicht. Zum 1. August schaltete Motorrad die
Onlinedatenbank ab. Dafür gibts in Kürze eine Bitumen-Seite mit Linksammlung, den Meldebogen für die Anzeige von
Gefahrenstellen zur Weiterleitung an die Behörden, sowie den letzten Stand der Datenbank unter:
www.motorradonline.de
(Quelle: motorrad 18/03)
                                   

Bitumentod >> Ermittlungen eingestellt
Beim Lesen dieses Artikels hats mir fast ein Ei aus der Hose gehauen ! Folgendes (in Kurzform) stand da:
An einer gefährlichen Bitumenflickstelle (Eifel/Altenahr) meldet ein "Beinahegestürzter" die unhaltbaren
Zustände der PI Altenahr. Der Beamte verspricht sich darum zu kümmern, 2 Tage später stirbt ein
Moppedfahrer nach einem Sturz in den Leitplanken, kurz darauf ein weiterer. Der Vater eines der
Verunglückten klagte und ... wurde abgeschmettert. Der erste Zustandsmelder hat zwar was gesagt, das ist
aber nicht in das Dienstbuch der PI eingetragen worden und ist damit nicht rechtsfähig. Die Schlamperei
des einen, entschuldigt die Untätigkeit aller. Nach dem ersten Unfall hat ein Motorradjournalist die
Straßenmeisterei aufgefordert sofort Maßnahmen zu ergreifen. Der Chef* hat aber nicht reagiert, weil der
Journalist ja keine Ahnung vom Straßenbau hat. Außerdem hat der* ja die Straße an besagtem Unfalltag
gesehen und nix besonderes feststellen können. Den genauen Wortlaut kann man in der Motorrad 4/´99
Seite 58 nachlesen. Aber passt auf, daß ihr keinen Anfall bezüglich solcher Arroganz bekommt.
(Quelle: Motorrad 4/´99)
 

Bitumen, Ganzjahres-Glatteis!!
Wer Bitumenflickereien in großem Stil kennt, sich darüber ärgert
(oder vielleicht schon damit Bekanntschaft
gemacht hat)
und darum was ändern möchte, sollte sich an die Bikers Cooperation (BC) wenden. Tel:
0203/432943 Jens Oschmann. Auch übers Internet: http://vereine.free-page.de/bikerscoop
(Quelle: Motorrad 24/98)
 

 

Aktionen/Demos

Neue Leitplanken
Der seit August letzten Jahres tätige Verein Mehrsi e.V. widmet  sich professionell den bisher oft tödlichen
Leitplanken. Im Mittelpunkt der Vereinsarbeit steht das Unterfahrschutz-System vom Typ "Euskirchen".
Im Gegensatz zu den Schaumstoffprotektoren verhindert der Unterfahrschutz die Kollision mit dem Stütz-
pfosten gänzlich. Mit dem Jahresbeitrag von 24 € leistet jedes Mitglied seinen Beitrag zum Projekt. Die
Mittel fließen zu 100 % in Anschaffung und Montage des Systems. Wer beitreten will: 02256/952024 oder
http://www.mehrsi.de
(Quelle: Motorradszene Bayern 05/2004)

Leider kommt hier jetzt wieder was unerfreuliches:
Ich (Alex) war am Samstag, 22.02.2003 mit meinem Freund Helmut auf der IMOT und uns fiel ein
kleiner Stand mit gerade mal zwei Leuten auf. Es handelte sich um das Ehepaar Schubert aus
Berg/Ravensburg. An sich ja noch nichts besonderes, bis auf die Tatsache daß es da um den Tod ihres
Sohnes ging !! Er war aktiver Moppedfahrer und ist einen 400m tiefen Steilhang runter gestürzt......
Ich sah die Bilder der Örtlichkeit und muß sagen: wenn ich daran denke, kriege ich nasse Hände. Wie
muß man sich fühlen, wenn es einen schon mitm Mopped wirft und dir dann bewußt wird, daß du jetzt
nicht mit schmerzenden Knochen aufstehst, sondern in den sichern Tod stürzt...
Auf alle Fälle hat es sich die Fam. Schubert nun zur Aufgabe gemacht, die Strecke an genau diesem
Abschnitt sicher zu machen. Es geht um den Klausenpaß und genau da um den Teil Lini. Die Schweizer
Behörden (Uri) haben Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert.Was die Sache so schlimm macht, ist
die Tatsache, daß es nun schon den vierten Moppedfahrer an immer der gleichen Stelle erwischt hat.
Ich/wir denke/n daß es an der Zeit ist, sehr schöne Strecke endlich sicher zu machen. Oder muß erst eine
Blechkiste runter fallen, damit was passiert ??? Nun geht es darum die Schuberts zu unterstützen. Schaut
mal ihrer Homepage nach oder schickt ihnen eine e-mail.
 

Danksagung an EU-Oberhaupt
Angesichts der Tatsache, daß die "End of Live"-Direktive nun nicht bei Moppeds greift, ist es an der
Zeit, einem der Hauptverantwortlichen für seinen Einsatz zu danken. H. Karl-Heinz Florenz (Oberhaupt
des europäischen Parlaments) hat der FEMA noch mal bestätigt, daß er sich für die Ausschließung der Mo-
torräder einsetzen wird. Die BU bittet nun alle, H. Florenz zu schreiben und Ihn für seinen Einsatz zu
danken. Adresse: European Parliament, Rue Wiertz, 1047 Brusels, Belgium
Und noch einer hält diese Regelung ("End of Live") für Unsinn: H. Markus Ferber (CSU-Europagruppe).
Um trotz dieser beiden Herren noch mehr Druck auf unsere EU-Kasper ausüben möchte, kann bei
Heike Mertscheit (Bikers Cooperation)
( 0203/432943 eine Anschriftenliste von EU-Abgeordneten holen.
(Quelle: BN 1+ 2/´99)

Neue Dieseltanks
Die BU unterstützt mit Briefen an EU-Abgeordnete sichere Konstruktionsstandarts für LKW-Diesel-
tanks. Immer wieder sind Moppedfahrer auf ausgelaufenen Diesel gestürzt. Deshalb: mitmachen und
anrufen unter der Info-Nummer: 0911/639250
(Quelle: Motorrad: 24/98)

Anfang

 

Erstaunliches/"Hämmer"etc.


                             

Immer aufpassen wohin man sein Mopped stellt !!
Stellt Euch mal folgende Situation vor: Ihr holt eure "Mutti" von der Arbeit ab, wollt noch schnell
in den Baumarkt, was macht man denn sonst so am Nachmittag. Kurz nachdem ihr Euer Mopped
ordnungsgemäß abgestellt habt, werdet ihr im Markt ausgerufen und zum Bike gerufen..... Scheiße,
angefahren, umgefallen,...weiß der Geier was. Also nix wie raus und was ist passiert: ein aufgebrachter
Vater tobt vor euch rum, weil sein
(mittlerweile) brüllender Schraz
(Kleinkind) unbedingt am Auspuff rumfingern
mußte. Der gesunde Menschenverstand sagt da normalerweise: selber Schuld, Pfoten weg das nächste Mal.
Unser Biker entschuldigte sich dennoch beim Vater und er glaubte die Sache wäre damit erledigt......Dem
war das wohl nicht genug...
(wollte er auf die schnelle noch Kohle für seinen Einkauf scheffeln?), denn er ließ nicht
locker, bis es unserem genervten "Kollegen" zu viel wurde und er die Sache verbal endgültig beendete.
Jetzt ging die Sache erst richtig los: 8 Wochen nach diesem Vorfall standen die Sheriff´s vor der Tür und
eröffneten dem verdutzten Fzg-Halter, daß er wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt würde..... Ja
wie jetzt ???? Die Cop´s erledigten ihre Arbeit, versicherten, daß sie die Sache auch nicht verstünden und es
wohl eingestellt werden würde. Denkste, pünktlich zu Weihnachten kam ein Brief vom Anwalt des Vaters
und nach reiflicher Überlegung einschließlich Beratung durch 2 Anwälte wurden die
!! 250 € !! bezahlt !!!!
Noch mal zum Mitschreiben: Ein Kleinkind mit aufsichtspflichtigem Erziehungsberechtigten grabscht an einem
fremden Mopped rum, verbrennt sich die Pfoten und der Vater kriegt vom Halter Kohle. Eine ganz lukrative
Einnahmequelle, oder etwa nicht ?
Ich finde das ganze mehr als bedenklich, genauso wie unser Biker, der
seither immer Eisenstangen und Absperrketten dabei hat um sein Mopped zu sichern. Allerdings wird er dann
bei der nächsten Verkehrskontrolle bestimmt wegen Mitführens von gefährlichen Waffen verknackt...
(Quelle BN 07/03)


Straße naß... Hand vom Gas !!
Rechtsprechung: 
Motorradfahrer dürfen bei eingeschränkter Sicht in geschlossenen Ortschaften nicht schneller als 
35 km/h fahren. Dies geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor. Im behandelten Fall hatte ein 
Motorradfahrer einen Fußgänger nachts bei Überqueren einer Strasse erfasst. Regentropfen auf 
dem Visier des Schutzhelmes hatten die Sicht des Fahrers derart eingeschränkt, dass er den 
Zusammenstoß nicht verhindern konnte. Obwohl der Fahrer sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 
von 50 km/h hielt, muss er nun die Schuld für den Unfall auf sich nehmen. 
Tja, bin gespannt wann wir unsere Mühlen bei aufziehenden Wolken nur noch schieben dürfen
(Private Quelle 07/02)   
                                         


Waffe oder Schutz ?!
Wie sich doch die Anschauungen unterscheiden können. Auf einer Gegendemo zur DVU-Veranstaltung in
Passau wurde eine 19jährige Bikerin glatt verhaftet und ihre Waffe beschlagnahmt. Wäre an sich nix
schlimmes, wenn es sich bei besagter Waffe nicht um... einen Protektorenhandschuh gehandelt hätte !!!!!
Einerseits lässt sich dieser Protektorenkombischeiß nun doch wohl nicht mehr rückgängig machen,
andererseits sind sich die Herren vom MC Grün/Weiß wohl auch nicht so ganz schlüssig, ob das nicht
evtl. gegen die eigenen Reihen richten, wenn sich jemand in Schutzkleidung der Verprügelung "entziehen"
könnte !
(Quelle BN 1/00)
                                         

Zahlenspielerei
"Das hohe Verletzungsrisiko von Motorradfahrern resultiert aus ihrer chaotischen Fahrweise." Mit
diesem doch sehr "kompetenten" Satz pflegt Volker Meewes (Leiter Institut für für Straßenverkehr im
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV) seine Vorurteile in einer Unfallanalyse: "Mo-
torradfahrer sind überwiegend selbst an ihren Unfällen schuld." Das stimmt jedoch so nicht ! "In 55,2%
der Fälle ist Fremdverschulden die Unfallursache", so die Experten vom IfZ. Bei Kollisionen mit PKW
liegt der Anteil sogar bei 71%. Laut Meewes ziehen selbstverschuldete Unfälle jedoch schwerwie-
gendere Verletzungen nach sich als unverschuldete ! Das Zahlenmat. für diese höchst merkwürdige Aus-
sage ist jedoch mehr verwirrend als aufklärend. Während ´88 noch 51 von 1000 Moppedfahrern ver-
unglückten, sinds ´98 nur noch 17. "Das ist sensationell wenig", freut sich Klaus Brandenstein und der
ist, pikanterweise Pressesprecher des GDV. Da kann man doch nur sagen: Da weiß die linke Hand nicht
was die rechte liegen läßt.... oder so ähnlich
(Quelle: Motorrad 17/´99)

                                                   

"Streetfighter" als geschützets Markenzeichen !!
Detlef Louis hat sich den Begriff "Streetfighter" schützen lassen ! Und das nur, weil die jetzt eine Kittel-
kollektion mit diesem  Namen im Programm haben. Jetzt kann jeder der diesen Begriff verwendet (auch
Journalisten) abgemahnt werden. Die Jungs vom PS-Schuppen haben dagegen aber Einspruch erhoben
und eine IG für die freie Benutzung des Namens gegründet. Wäre ja wohl noch schöner, als nächstes
kommt noch einer auf den Gedanken sich "Enduro"/"Cafe-Racer"/"Funbike"/etc. anzueignen. Wo kommen
wir denn da hin.
(Quelle: BN 2/´99 // Motorrad 2/´99)

 

Harley und der saubere Ruf
Als Dennis Hopper in London zur Ford Cougar Präsentation auf einer Harley vorfahren wollte, weigerte
sich die allseits so hochgelobte Firma, ihm eins ihrer Moppeds zu leihen. Begründung: Die Firma wolle
weg vom Outlaw Image, denn das hätte Hopper in "Easy Rider" entscheidend geprägt. Sieh an, sieh an
jetzt, nachdem die blöden Outlaws ihre letzten Flinsen für die Company losgeworden sind (und sie damit
entscheidend dahin gebracht haben, wo sie heute ist) kann man sich ja von ihnen trennen. Wie war das
mit dem Mohr und der Schuldigkeit ?!? Nach den ganzen voran gegangenen Aktionen der Herren aus
dem Hause Harley sollten sich potentielle V² - Anwärter diesen Schritt wohl noch mal überlegen.
(Quelle: Motorrad 2/´99)

Anfang

 

Polizeiaktionen/Regierung

 
 Polizei kontrolliert 1000 Rocker in Mülheim

 Zum 14.jährigen Bestehen der Bandidos in Mühlheim/Ruhr hatten die Banditen in eine Disco eingeladen. Kommt ja seit einiger Zeit öfter vor,

 daß die Jungs nicht mehr im eigenen Clubhaus feiern und statt dessen eine öffentliche Lokalität nutzen. Ob man damit der Öffentlichkeit
 die verstärkten Maßnahmen der Obrigkeit vor Augen führen will, oder einfach nur zu faul ist, das Clubhaus auf Vordermann zu bringen,
 entzieht sich meiner Kenntnis. Die Disco "Nightstyle" im Rhein-Ruhr-Zentrum war deswegen für den "MC Grün/Weiß" das Ziel einer groß
 angelegten Razzia. Mit Schutzwesten und automatischen Waffen ausgerüstet, wurden die Zufahrten abgeriegelt, vom THW die Großscheinwerfer
 geordert und dann wurde jeder gefilzt, der auch nur den leisesten Anschein nach "Rocker" machte. Gefunden wurden (mal wieder) einige
 interessante Dinge, die ICH sicher nicht mit zu einer Party nehmen würde...... besonders, wenn man als Mitglied eines bekannten MC eh schon
 auf der persönlichen "Lieblingsfeind-Liste" des Innenministers inkl. seiner Lakaien steht:
 Messer, Werkzeuge, Schlagstöcke, Totschläger, Gaspistolen, Baseballschläger.
 Im Artikelvideo des WDR sieht man dann tatsächlich Werkzeuge, "...die auch als Schlagwerkzeug herhalten könnten." 
 Daß man aber für ein älteres Auto halt auch mal ein g´scheites Werkzeug dabei haben muß... ist den Grünen wohl noch nicht in den Sinn gekommen.
 Was die Sache gekostet hat.... wird man wohl auch nie erfahren. Aber der gute Hr. Pannenbäcker (ja, der leitenden Polizeidirektor heißt wirklich so...)
 zieht eine positive Bilanz der Aktion...ich zitiere mal wörtlich aus einem Internetartikel vom WDR:

 Wir sind mit dem Einsatzverlauf sehr zufrieden. Es kam weder zur Konfrontation zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen, noch zu
 etwaigen Machtdemonstrationen  der Rocker im Stadtgebiet.

 Tja, ob das nur wegen der "Grünen" war, oder schlicht, weil es keine Probleme grundsätzlicher Natur gibt, bleibt dahin gestellt.
 Was jedoch schon lustig ist: In allen Artikeln wird von 1000 Rockern/Bandidos gesprochen, in einem Interview sagt der Pressesprecher der Polizei
 Essen-Mühldorf (Hr. Elke) dann aber:".....daß mehrere 100 Bandidos nach Essen, bzw. nach Mühlheim kommen sollen, um dort eine Feier abzuhalten."
 Mehrere Hundert und 1000 sind ja mal grob geschätzt auch ein und das selbe. Großzügig geschätzt wird bei den Jungs ja eh immer > wenns um eine Sternfahrt
 oder DEMO geht, wird "großzügig" abwärts und bei oben genannten Aktionen halt aufwärts geschätzt... immer, wie man es grad braucht.
 Man kann jetzt von der Geschichte halten, was man will, aber durch ihre (angeblich) kurzfristige Wahl der Lokalität haben die "Banditen" der Polizei ganz
 schon Arbeit aufgehalst....für einen durchaus fragwürdigen Erfolg, der wohl auch von allein "eingetreten" wäre.
 Quellen:
 http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/rockertreff100.html
 http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/bandidos-treffen-in-muelheim-last-id8673963.html
 http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_66551010/polizei-kontrolliert-1000-rocker-in-muelheim.html
 http://www.bild.de/news/inland/bandidos/bandidos-geburtstag-messer-schlagstoecke-33433254.bild.html
                           
                                                                                                                                                                              

Vereinsverbote, OMCG,  Null Toleranz und Strategie der 1000 Nadelstiche

Nun wirds langsam wirklich bedenklich was sich da im Lande regt. Am 31.1.2012 sprach der Innenminister von Schleswig-
Holstein ein Clubverbot gegen den HA MC Kiel aus ! Klaus Schlie (CDU): Was Recht und Gesetz ist, legen ausschließlich die
der Verfassung vorgesehenen Institutionen fest und nicht einige selbsternannte "Ordungshüter" in Lederwesten mit geflügeltem
Totenkopf.
Das möchte ich durchaus so stehen lassen, aber > was da von den Institutionen teilweise abgeliefert wird, ist unter aller Sau !
"Lustigerweise" ist dieses Clubverbot bisher (21.2.2012) nur die Verfügung eines Politikers und kein juristisch verbindliches Urteil.
Sollte das aber "durchgehen", dann könnte in Zukunft jeder Zusammenschluß von 3 Leuten einfach verboten werden..... wo das
hinführt, kann sich jeder selber ausrechnen !!! Lutz von den HA Stuttgart meint: Das richtet sich nicht nur gegen uns Biker, damit
hätte der Staat ein Instrument gegen jede Subkultur in der Hand !
Grundsätzlich möchte ich  mal sagen: ich kann mit den "großen 4 oder 5" überhaupt nichts anfangen ! Diese Kollegen können nichts mehr mitm
eigentlich Sinn des Biker-seins zu tun haben, dafür sind sie einfach zu groß ! Mir sind auch die großen deutschen Clubs mit ihrem Expansionswahn
und der Fusionitis suspekt. TROTZDEM: wer sich jetzt nicht wehrt, hat bald die Grünen/das SEK am Hals... und noch was (auch wenn mich jetzt ein
paar deswegen angreifen): Wir hatten das mit den Hinweisen und Vorsprachen von Seiten der Behörden bei Nachbarn, Geschäftspartner, Arbeitgeber
schon mal:  Deutsche, kauft nicht bei den Juden...... >> Hallo, sie wissen schon, daß der Veranstalter bei dem XY MC ist... das sind ganz schlimme Finger
und sie sollten schon aufpassen, auf was sie sich da einlassen....  Das sind EINDEUTIG Diskriminierungen gegen eine (gesellschaftliche) Minderheit.
NEIN, das ist KEINE Schmälerung der Leiden und Gräueltaten....es ist ein Hinweis darauf,
daß wir das ALLES schon mal  hatten !! Wehret den Anfängen
und überlegt euch genau, wie weit ihr bereit seit zu gehen.......Widerspruch ist der verbale und legale, Widerstand der effektivste Weg der Veränderung !!!
(Quelle BN 3/´12) 
                                     

Winterreifenpflicht für Moppeds
Alle Ganzjahresfahrer werden ordentlich fluchen..... seit die erweiterte Winterreifenpflicht zum Ende 2010 "eingeführt" wurde,
sind ALLE Fzg. davon betroffen. Hier ein Auszug von KFZ Vogel, der darlegt wie es derzeit aussieht/gehandhabt wird:

Seit dem 4. Dezember gilt in Deutschland eine neu formulierte Winterreifenpflicht. Wer bei „Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ unterwegs ist, wie es in § 2 Abs. 3a StVo heißt, muss sein Fahrzeug mit Winter-
reifen ausrüsten. Diese Regel gilt auch für Zweiräder. Winterreifen sind nach der Definition des Ministeriums alle Reifen,
die eine „M+S“-Markierung an der Seitenwand tragen. Für Motorradfahrer ergibt sich damit ein Problem: Solche Reifen
sind – von Ausnahmen etwa auf dem Rollermarkt abgesehen – für Motorräder nicht lieferbar. Wer seine Maschine bei
den oben genannten Straßenbedingungen trotzdem nutzt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. Bei Behinderung anderer
Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an; außerdem gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Der Originalwortlaut im Paragrafendschungel lautete wie folgt:
§ 2
3
a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
 II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über
ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Was jetzt jedoch wieder ziemlich sinnfrei ist, denn >>> die EU-Richtlinie 92/23/EWG bezieht sich NUR auf Fzg mit mind. 4
(in Worten VIER) Rädern.
Somit sollte der §2 Absatz 3a auch nicht auf Moppeds anzuwenden sein. (Focus.de / bvdm.de).
Andererseits ist die
92/23/EWG "nur" eine Richtlinie, welche in nationales Recht umzusetzen sind.  Der Gesetzgeber hat bei der
Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht einen gewissen Entscheidungsspielraum, Richtlinien sind nicht wortwörtlich umzusetzen.

Und wieder ein Schnellschuß ohne vernünftige Grundlage. Klar nach dem Motto: Operative Hektik ersetzt geistige Windstille


Grundsätzlich bedeutet diese Regelung jedoch vorerst, daß man sein Mopped stehen lassen muß, wenns draußen auf der Straße
"Winter hat" und es für SEINEN Moppedtyp KEINE Winterreifen gibt. Der Onkel von der Grün/Weißen Fraktion wird nämlich
gnadenlos den Block rausholen und auch löhnen lassen....bringt ja auch was für ihn auf der Strichliste und somit was für den Staats-
säckel. Da dies aber eine vom Gesetzgeber vorgeschrieben Einschränkung der Nutzung ist, sollten alle Ganzjahresfahrer sich über
das folgendes Schreiben Gedanken machen:
Steuerbefreiung für Motorräder durch Winterreifen Pflicht Bike Tour Germany\'s Bi-Lingual BLOG.mht
(Quelle: eigene Recherche im Internet + im Text genannte Seiten)
                                                                                                                    

Kleine Anfrage aus Thüringen
Es ist schon interessant, was man durch Zufall auf der der Suche nach einer Netzadresse alles findet. Unter folgendem Link
http://www.landesjugendring-thueringen.de/wDeutsch/download/landtag/extremismus/2008/44413.pdf
findet man eine kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann (Die Linke) zum Thema Kriminelle Biker- und Motorrad-
clubszene/Organisierte Kriminalität in Thüringen vom 16.Juli 2008. Mit der Antwort des Thüringer Innenministeriums (Scherer).
Da ich nicht weiß, wie lang das noch im Netz steht, werde ich das PDF hier direkt ablegen. Zugegeben, die Sache ist bereits
älter, aber ich finde gerade dadurch wird es auch schon wieder interessant, da sicher keiner so wirklich weiß, wo und wie er
bereits in die Ermittlungsfänge unserer Regierung geraten ist
(Quelle: eigene Recherche im Internet)
                                                   


Moppedbeschlagnahme am Kesselberg + Sudelfeld

Nachdem sich die Polizeipräsidium Oberbayern (mal wieder) einen Namen mit besonders rigider Vorgehsnweise gemacht
hat, möchte ich das Ganze hier für die weitere Berichterstattung noch Mal dokumentieren:
Unter den folgenden Seiten sind (zumindest noch eine zeitlang) die Presseartikel zu lesen... ich werde sie aber noch als eigene
htm-Seite sichern.
genereller Bericht der Sachlage
Interview mit Dieter Bezold, Pressesprecher der Polizeidirektion Rosenheim
Rechtsanwalt Ralph Andreß zu den Sicherstellungen an Sudelfeld und Kesselberg

 

Blitzer-Ampel mit Geschwindigkeitsmessung !!!!
Seit dem 01.07.06 sind in München recht viele Rote-Ampel-Blitz-Anlagen umgerüstet worden. Diesen wurde
ein nettes kleines Gerät namens "Multistar C" hinzugestaltet, welches - unabhängig von einem etwaigen
Rotlichtverstoß zusätzlich Geschwindigkeitsmessungen macht, also ein kombinierter Rotlicht-Geschwindigkeits-Blitzer!!!!!!!
Wenn man also bei "dunkelgrün-hellorange" noch schnell aufs Gas drückt, um nicht an der rote Ampel zu stehen, kann
des wegen Geschwindigkeitsüberschreitung recht teuer werden:
innerorts 26 - 30 km/h zu schnell: 60 EUR
innerorts 31-40 km/h zu schnell: 100 EUR plus 1 Monat Fahrverbot!
Wer übrigens bei einer Rotlicht- _UND_ Temposünde gleichzeitig erwischt wird, der zahlt doppelt, sprich die Bußgelder
werden addiert....  Die Doppelblitzer stehen unter anderem:

Luise-Kieselbach-Platz
Garmischer Str. (am Autobahnende)
Boschetsrieder Str. (Unterführung)
Kreuzung Landsberger- u. Wotanstr
Kreuzung Belgrad- u. Herzogstr.
Kreuzung Menzinger Straße und Wintrichring
Kreuzung Fürstenrieder- u. Ammerseestr.
Kreuzung Elisen- u. Sonnenstr.
Kreuzung Einsteinstr.- u. Leuchtenbergring
Ludwigsbrücke
Arnulfsstrasse (soll noch kommen)
(Quelle: e-mail von Alois)
                                              

Noch was zu Bußgeldbescheiden:
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) hat die Autobahnpolizei
Kaiseresch wegen unzulässiger Kontrollen überführt. Die Beamten haben Tempo- und Abstandsverstöße
mit einer handelsüblichen Hand-Videokamera gefilmt. Und das ist laut DVA ordnungswidrig ! Die Polizei
darf derartige Kontrollen nämlich nur mit geeichten Geräten machen. "Ansonsten", so Hans-Jürgen Gebhardt
vom DVA, "sind die Messungen so fehlerhaft, daß verlässliche Aussagen über tatsächliche Geschwindigkeiten
oder Abstände unmöglich sind.
" Wie viele da wohl zu Unrecht oder zu hart belangt worden sind ?!
(Quelle: BOCK 1/04)
 

Bußgeldbescheid..... was tun ? Am besten Schnauze halten und laaang nichts sagen !
Am besten ist tatsächlich: nichts überstürzen, schweigen und nichts tun. Ordnungswidrigkeiten sind die häufigsten
Überschreitungen von Verkehrsregeln (zu schnell, Rote-Ampel, zu dichtes Auffahren), die unsere Bußgeldbehörde nach-
geht. Zunächst versucht sie den Fahrer zu identifizieren, entweder durch Polizisten oder mittels eines Anhörungsbogens
der an den mutmaßlichen Fahrzeugführer verschickt wird. Dafür haben sie 3 Monate Zeit, danach ist sozusagen "Öpfl"
(oder die Sache "verjährt").Die Aussage auf dem Bogen, daß man diesen binnen einer Woche zurück zu senden hat, stimmt
so nicht !!!! Es ist keinerlei Eile geboten, ebenso, wenn Gemeinde oder Polizeibeamte vor der Tür stehen und das
"Beweisfoto" abgleichen wollen. Das kommt daher, weil ja niemand aufmachen muß... wer ist schon immer daheim ?!?
Viel dieser Bilder sind eh so mies, daß man darauf auch den Hund der Oma identifizieren könnte, eine Tatsache, die
viele Beamte jedoch nicht daran hindert den Fahrer sofort zu "erkennen"... selbst wenn nicht der eigentliche Fahrer die
Tür öffnet. Auch einer Vorladung der Polizei muß nicht Folge geleistet werden, wer höflich ist, sagt den Termin vorher ab.
Schweigen ist Gold, ein weiser Spruch, der in vielen Fällen die beste Verteidigung ist. Denn aus der Verweigerung dürfen
keine nachteiligen Schlüsse gegen den Beschuldigten gezogen werden. Wer nichts sagt, kann sich nicht verplappern und
das passiert leider ziemlich oft. Dann wird der Beschuldigte zum "Beweismittel" gegen sich selbst. Entgegen der land-
läufigen Meinung muß nämlich die Bußgeldstelle nicht nachweisen, daß eine bestimmte Person der Fzg.-führer war.
Nur für den Richter muß diese eindeutig bestehen und das ist ein immens wichtiger Unterschied: Zweifelsfreie Fest-
stellungen sind in der Regel schon gegeben, wenn der Richter in der Aussage des Beschuldigten einen Widerspruch zu
erkennen glaubt. Wer nicht´s sagt, kann sich auch nicht widersprechen... das hatten wir schon. Glaubt die Bußgeld-
behörde, den Täter erkannt zu haben, erläßt sie einen Bescheid, gegen den er in innerhalb 14 Tagen Widerspruch
einlegen kann. Wenn er das nicht macht, kann er auch nichts mehr dagegen unternehmen. Selbst bei Widerspruch wird
der Bescheid in den meisten Fällen aufrecht erhalten und so kommt es zu einer Verhandlung. Hier gilt immer: ohne An-
walt hat man schlechte Karten, denn nur der bekommt Akteneinsicht. Eine Rechtsschutzversicherung ist jetzt Gold wert,
den Ordnungswidrigkeiten werden wie Strafsachen behandelt und haben damit einen beachtlichen Gebührenstand ! Das
steht zwar in keinem Verhältnis zum Bußgeld, aber bei Führerscheinverlust ist man ohne Anwalt verloren. Da Richter
diesen Bußgeldverfahren nicht viel Bedeutung beimessen, werden diese im 1/4-Stunden Takt terminiert und da ist dann
ohne juristischen Beistand ganz schnell was unwiederbringlich versaubeutelt !!
(Quelle: Motorrad 24/03)
                          

Interessantes Urteil zum Thema Verbotsschilder !!
Der Rechtsanwalt Rolf Mertens aus Neuss folgendes Urteil gefunden: Das OLG Düsseldorf hob in einer
Entscheidung vom 27.03.02 (man beachte: 2002!) Urteil auf, demnach ein Kfz.Lenker vor dem Beginn
eines Überholvorgangs sicherzustellen habe, daß kein Verbotsschild aufgestellt sei. Im besagten Fall war
von diesen Teilen nur eins auf der rechten Seite angebracht und eben dieses vom zu überholenden LKW
verdeckt. Das OLG entschied daher in Sinne des gesunden Menschenverstandes, daß man nicht beachten
kann, was man eben nicht sieht. Die Fähigkeit durch Fzg. hindurch zu sehen muß man seit März 02 also
nicht mehr haben. So ganz neu war/ist diese Entscheidung jedoch nicht, so wurde zuvor schon von Gerichten
entschieden, daß Verkehrsschilder, die durch parkende Fzg, Baugerüste, oder wuchernde Grünpflanzen
verdeckt sind, niemand sehen kann und daher nicht beachtet werden müssen.
(Quelle: Motorradszene Bayern 11/03)
                                             
Getarntes Bullen-Bike mit Kamera 
Achtung und aufgepasst in Baden-Würtemberg: In Hechingen wurde eine 32.000 € teure BMW
vorgestellt, die es in sich hat. Hier könnt ihr die Feinheiten sehen und auch den Originaltext lesen.
Ist doch schön, wenn man weiß wo unsere Steuergelder hin fließen.......
Auf unserem Gästebuch hat sich Skitzo ausm Norden verewigt und noch ein paar Moppeds + die
Kennzeichen und Standorte der "Brems"zeuge aus dem Grün/Weißen Kader geschickt:
Wesel/NRW - Kennzeichen: n.bek. - Typ: blaue BMW R 1100 RT 
Bild: pictureposter.allbrand.nu/pictures/skitzo/pics/provida-wesel.jpg

Dachau/Bayern - DAH-PU 63 - blaue BMW

Oberallgäu/Bayern - OA-JR 36 - schwarze Triumph 955i

(Quelle: ADAC motorwelt 5/03)  

                                           
                                      


Endlich klare Vorgabe zu Hausdurchsuchungen
"Gefahr im Verzug" ! Eine Aussage bzw. oft ein Vorwand, der schnell genannt wird, wenn unsere
Freunde vom MC Grün/Weiß irgendwo eine Wohnung in Unordung versetzen wollen. Da brauchts
dann keinen richterlichen Durchsuchungsbefehl
(der mit den fadenscheinigen Argumenten eh nicht durch zu
kriegen wäre)
und schon haben die SEK´s "Party". Aber damit ist jetzt wohl Schluß, das Bundesver-
fassungsgericht erließ am 20.2.2001 ein Urteil, daß die Sache mit der Gefahr im Verzug endgültig
regelt. In 3 Paragrafen (1a,b/2/3a,b) wird der Begriff der Gefahr klar auf eine absolute Ausnahme,
für jedem Fall einzeln bezogen und auf begründeten Tatsachen eingeengt. Den genauen Text kann
jeder in der Bikers News 4/01 Seite 13 nachlesen. Bleibt nur zu hoffen, daß die Jungs der
Grün/Weißen-Fraktion auch Wind von diesem Urteil bekommen haben und sich endlich daran halten.
(Quelle BN 4/´01) 
                              

Razzia beim BAT´s MC
An einem Mittwoch-Morgen um 07:30 wurden elf Wohnungen, ein Tatoo-Studio und der Harley-Shop
der Bat´s durchsucht. Und weil man sonst schon nix Anständiges zu tun hat, stellte man auch noch ein
paar von den Bat´s besuchte Gaststätten auf den Kopf. Das beste war aber der §§ 22, 23, 33 KunstUrhG
wegen denen man dem MC was an den Kittel flicken wollte. Aus einem für private Zwecke gedrehten
Sex Video könnte ja ein Porno Verlag werden !! Darauf muß man erst mal kommen... Außerdem wurden
legal käufliche Schutzwesten und Nachtsichtgeräte gleich mal zur Vorsicht eingesackt. Genauen Text
unter:
(Quelle BN 3/`99)

SEK bei den gelben Ghostriders
Kurz vor Weihnachten bekamen die Ghostriders Besuch von 20 SEK- und 10 Zivilbeamten. Ergebnis:
eine Schußwaffe in einem Geschäftssafe und Drogenmengen, die nicht einmal für den Eigenbedarf
reichen. Da hat sich der Polizeiapparat wohl etwas zu forsch bewegt, besonders wenn man den evtl.
Hintergrund der Aktion kennt. Da ist wohl ein "Pseudoinformant", der sich einen Nachlaß erhofft und
eine ganz legale Schützenvereinanmeldung zur Terroraktion hoch geschaukelt worden. Genaueres unter:
(Quelle: BN 3/`99)

Schon wieder Jagd auf Harleys
Nach einer verhältnismäßig ruhigen Saison `98 wurde wieder pünktlich zum neuen Jahr in Berlin eine
Harley eingezogen. Grund: (und jetzt kommts) Der Lenker soll wegen innen verlegter Kabel nicht ver-
kehrssicher gewesen sein. Hört, hört Ihr Umbauer und Customizer, wenns sauber und verlegt aussehen
soll, ist es wohl nicht mehr verkehrssicher.
(Quelle: BN 3/`99)

Anfang



Grasgeflüster

Tschechien: 15 Gramm Cannabis straffrei
Ab ersten Januar 2010 wird in Tschechien der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch straffrei.
Auch bisher schon wurde der Besitz geringer Mengen selten geahndet, bis zu welcher Menge das der Fall ist war
aber nicht offiziell bekannt.
Auch Konsumenten anderer Drogen als Cannabis sollen nicht verfolgt werden, sofern sie z.B. nicht mehr als vier
Ecstasy-Pillen oder ein Gramm Kokain bei sich haben.
(Quelle: canabislegal.de)  
                                                

Und leider was aus der Schiene:"Alles todesgefährlich"
Warnung vor Verharmlosung von Cannabis:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), hat vor einer Verharmlosung des
Cannabis-Konsums gewarnt. "Cannabis kann zu Angststörungen oder Wahnvorstellungen führen und
abhängig machen", sagte Bätzing dem Magazin "Focus". Die oft gehörte Aussage, "ein Joint sei nicht so
schlimm, davon werde man nicht abhängig", könne so nicht stehen bleiben. Besondere Sorgen mache ihr
das gesunkene Einstiegsalter von durchschnittlich 16,4 Jahren, sagte Bätzing. "Es ist kein Einzelfall mehr,
wenn ein Zwölfjähriger kifft." Die Cannabis-Konsumenten verlören oftmals ihren Antrieb, hätten "null Bock
auf Schule", schafften ihren Schulabschluss nicht und bekämen dann keinen Job. Da ein enger Zusammenhang
zwischen dem Rauchen und dem Kiffen bestehe, gehöre es zu den Präventionsmaßnahmen, den Tabak-
konsum zu bekämpfen. Das geschehe sowohl durch die Verteuerung von Zigaretten als auch durch Rauch-
verbote in Schulen, sagte Bätzing. Eltern und Lehrer sollten mit den Jugendlichen über die Gefahren des
Cannabis-Rauchens sprechen.
Daß aber bei weitem mehr mit der Bier- oder Schnapsflasche nach der Schule rum hängen als mit einem Joint,
wird hier kpl. außer Acht gelassen. Auch ich hatte im Bereich 14 - 17 diesen angesprochenen Null-Bock und
bin trotzdem "was geworden".... habe Null-Bock gehabt ohne kiffen, aber auch mit Bier und ähnlichem.... das war
damals und ist auch noch heute eine Lebenseinstellung mit dem Alter. Dumpfes Gelaber, damit sich die Luft bewegt
ist ja mittlerweile bei den Politikern Standard geworden

(Quelle: afp bei gmx.de)
                                  


 

Und schon wieder was Positives zum "Gras":
Wer gelegentlich Marihuana raucht, verliert deshalb nicht den Führerschein. So hat das Bundesver-
fassungsgericht im Falle eines Mannes entschieden, der einen Joint rauchte und 16 Stunden danach
wieder Auto fuhr. Bei einem Urintest fand die Polizei weniger als 0,5 Nanogramm/ml THC. Das Amts-
gericht Kandel verhängte ein Fahrverbot, gegen das der Betroffene klagte. Der techn. Fortschritt erlaube
noch Wochen nach dem Konsum den Nachweis, ohne daß automatisch auf eine eingeschränkte Fahr-
tüchtigkeit geschlossen werden können, so das Bundesverfassungsgericht. Als genereller Grenzwert
gelte 1 Nanogramm/ml. (Az: 1BvR 2652/03)
(Quelle: motorrad 04/05)
                                          

Neues Urteil zum Thema Canabis....
Das sollte doch mal positiv zu denken geben: Das Verwaltungsgericht Kassel entschied letztens, gegen
die Aussage des Amtsarztes, der empfahl einem Autofahrer die Lizenz zu entziehen, weil dieser regel-
mäßig Canabis konsumiere. Das Gericht kam zu dem Ergebnis: Die fehlende Eignung zur Teilnahme
am Straßenverkehr dürfe nicht pauschal bezweifelt werden, sondern müsse "aus erwiesenen Tatsachen
hinreichend deutlich" belegt werden. Für das Fahren unter Drogeneinfluß gebe es keine Beweise; auch
nicht für den "regelmäßigen Konsum" (in der Wohnung des Fahrers waren Marihuana/Pflanzen/Wasserpfeife ge-
funden worden und 2 Drogentests fielen positiv aus),
was im allgemeinen Sprachgebrauch "täglich oder fast
täglich" bedeutet. Endlich mal ein Urteil, daß die Unterschiede von Rausch vernunftbegabt angeht: Wer
besoffen Auto fährt bekommt den Lappen gezwickt. Wer zugeraucht Auto fährt... logischerweise das selbe,
Wer eine Kiste Bier rumfährt, dem wird eine schöne Party gewünscht und fährt weiter, wer ein Gramm 
Gras dabei hat kriegt.... den Lappen gezwickt....... Hä ?!? Wo liegt da die Logik ? Das Urteil ist jedoch ein 
Schritt in die richtige Richtung und damit es jeder kennt: AZ 2 G 1389/04 Verwaltungsgericht Kassel
(Quelle: BN 8/´04)


Canabis und Führerschein
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 1 BVR 2062/96 und 2428/95) ist der Fund 
verbrauchsüblicher Mengen Canabis (im Auto oder Mopped) kein Grund mehr für den sofortigen
Führerscheinentzug !! Auch dann nicht, wenn der Halter/Führer (nein, nicht der mitm kleinen Bart 
unter den Nase) ein Drogenscreening verweigert. Nachzulesen auch unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de
(Quelle: BN 09/02)

 

Anfang